Prüfung und Bewilligung eines Ortes für eine Traumhochzeit
Voraussetzungen
Damit ein Ort (eine Location) als Traumhochzeitslocation des Standesamtes Wien bewilligt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ein "Anlasspaar", das die Kommissionierung der Location als Traumhochzeitsort für die eigene Trauung/Verpartnerung beantragt
- Ort/Location liegt innerhalb der Wiener Stadtgrenze
- Öffentliche Zugänglichkeit
- Mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar (eine zeitnahe An- und Weiterfahrt der Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien muss gewährleistet sein)
- Barrierefreiheit
- Störungsfreier Ablauf möglich (keine Beeinträchtigungen durch Lärm, Passant*innen oder andere Gäste)
- Uneinsehbarer und versperrbarer Rückzugsbereich für die Mitarbeiter*innen des Standesamtes Wien (Vorbereitungsmöglichkeit)
- Location wird nicht (auch nicht teilweise) sakral genutzt, kein religiöser Bezug
- Gepflegte Sanitäranlagen vor Ort
- Außenbereich: adäquate und nahe Ausweichmöglichkeit für den Fall von ungünstigen Wetterbedingungen/Schlechtwetter vorhanden (Raum im Innenbereich der Location, der die oben genannten Voraussetzungen erfüllt); ebener, befestigter Boden; geeignete Beschattungsmöglichkeit
- Keine "Einmaligkeit": Die Buchung/Mietung der Location steht grundsätzlich jedem interessierten Paar für die eigene Trauung/Verpartnerung offen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Nachweise müssen von den Betreiber*innen für die Prüfung und Bewilligung vorgelegt werden:
- Aktueller Firmenbuchauszug oder Vergleichbares, zum Beispiel Gewerberegisterauszug oder Vereinsregisterauszug
- Haftungs- und Einverständniserklärung von den Betreiber*innen
- Nachweis des Vorliegens einer behördlichen Bewilligung für den Ort
- Betriebsanlagenrechtliche Bewilligung oder
- Veranstaltungsrechtliche Bewilligung
Liegt für eine Location keine der beiden oben genannten Bewilligungen vor, ist stattdessen die Einholung einer Bestätigung von dazu befugten Ziviltechniker*innen über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung erforderlich.
Diese Bestätigung muss folgende Punkte beinhalten:
- Pläne und Beschreibungen der Location, aus denen insbesondere hervorgeht, für wie viele Personen diese Location geeignet ist
- Lage und Beschreibung der Räumlichkeiten (Größe, Bestuhlung und Ausstattung)
- Beschreibung der Fluchtwege und Sicherheitsmaßnahmen (Türen/Panikverschlüsse, Beschilderung, erste Löschhilfe, geschultes Personal)
- Beschreibung der Abläufe der Trauung/Verpartnerung
- Abschließende Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten für die Trauung/Verpartnerung
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- Letzte Aktualisierung: 03.09.2025, 04.57 Uhr
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