Notwendige Unterlagen
- Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft in Österreich: Heiratsurkunde beziehungsweise Partnerschaftsurkunde, wenn die Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft nicht in Österreich:
- Österreicher*innen: ausländische Heiratsurkunde beziehungsweise Partnerschaftsurkunde, sofern die Ehe beziehungsweise eingetragene Partnerschaft nicht im Zentralen Personenstandsregister eingetragen ist
- Ausländische Staatsbürger*innen: ausländische Heiratsurkunde beziehungsweise Partnerschaftsurkunde
Bitte beachten Sie, dass alle fremdsprachigen Urkunden entweder in internationaler Ausfertigung oder mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem*einer Gerichtsdolmetscher*in vorzulegen sind. Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.