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Verpflichtender Sachkundenachweis für Hunde, Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel

Ab 1. Juli 2026 müssen Personen, die Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel halten möchten, einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz erbringen. Die Haltung von Unzertrennlichen, Plattschweifsittichen, Wellensittichen und Nymphensittichen ist von der Verpflichtung zur Sachkunde ausgenommen.

Sie müssen den Theorieteil des Sachkundenachweises vor der Aufnahme der Tierhaltung besuchen. Der Theorieteil dauert 4 Stunden. Wenn Sie sich einen Hund anschaffen wollen, müssen Sie zusätzlich eine 2-stündige Praxis-Einheit innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung absolvieren. Der Hund muss bei der Absolvierung der Praxis-Einheit mindestens 6 Monate alt sein.

Bestimmte Personengruppen müssen den Sachkundenachweis für Hunde nicht erbringen. Alle Ausnahmen und Beispiele finden Sie in den FAQS zur Novelle der 2. Tierhaltungsordnung unter "Wer ist von der Verpflichtung zur Erbringung der theoretischen und praktischen Sachkunde bei Hunden befreit?"

Die Kursanbieter*innen verlangen für ihre Kurse Teilnahmegebühren. Die Beiträge gehen ausschließlich an die jeweiligen Vortragenden. Die Stadt Wien erhält keine Einnahmen aus den Kursen.

Übergangsregelung bis 1. Juli 2027

In Wien gilt bis zum 1. Juli 2027 eine Übergangsregelung. Solange der Sachkundenachweis nach dem Wiener Tierhaltegesetz weiterhin angeboten wird, ersetzt dieser den Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nach dem Tierschutzgesetz und wird als solcher anerkannt.

Kurs-Anbieter*innen

Personen, die den neuen Theorie- und Praxisteil der Sachkundekurse nach dem Tierschutzgesetz in Wien anbieten möchten, müssen sich an die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) wenden:

Ablauf des Kurses

Die Theoriekurse finden vor Ort statt, die Praxiskurse bei Hunden auch. Sie müssen den Kurs in dem Bundesland absolvieren, in dem die Tierhaltung erfolgen soll.

Für die Absolvierung des Theorie- und Praxisteils des Sachkundenachweises erhalten Sie Teilnahmebestätigungen.

Bitte laden Sie den Nachweis für den Theorieteil nach dem Kursbesuch im Rahmen der Registrierung Ihres Hundes in der Österreichischen Heimtierdatenbank hoch. Da der Praxisteil erst nach der Aufnahme der Haltung absolviert wird, kann diese Teilnahmebestätigung erst später hochgeladen werden.

Den Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und Papageienvögel müssen Sie der Behörde im Zuge der verpflichtenden Wildtiermeldung nach § 25 Tierschutzgesetz vorlegen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz

Kontaktformular

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