
"Vorbeugender Brandschutz" umfasst Maßnahmen, die dazu dienen, den Ausbruch eines Schadensfeuers zu verhindern und gegebenenfalls die Gefahren und Folgen eines Brandes wirksam einzugrenzen.
"Abwehrender Brandschutz" beschreibt Maßnahmen, die zum Beispiel innerbetrieblich, jedenfalls aber von der Feuerwehr durchgeführt werden, um Personen zu retten, bei Bränden Hilfe zu leisten und die Schadensfolgen zu begrenzen.