Informationen über den anrechenbaren Wohnungsaufwand
Wohnungsaufwand sind nicht alle Kosten, die Sie für die Wohnung bezahlen. Folgende Kosten gehören nicht zum Wohnungsaufwand:
- Kosten für Strom, Heizung, Warmwasser und Telefon
- Rückzahlungen von Privatkrediten
- Alle sonstigen Kosten für das Leben, zum Beispiel für Essen und Kleidung
- Kosten für Schule oder Kindergarten
Bei Mietwohnungen werden als Wohnungsaufwand höchstens 8,67 Euro pro Quadratmeter anerkannt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Richtwert der Kategorie A ohne Zuschläge und einer Betriebskostenpauschale zusammen. Das sind im Jahr 2024 6,67 Euro pro Quadratmeter plus 2 Euro pro Quadratmeter, insgesamt also 8,67 Euro pro Quadratmeter.
Abzug des zumutbaren Wohnungsaufwands
Der zumutbare Wohnungsaufwand ist der Betrag, den ein Haushalt für eine Wohnung aus dem eigenen Einkommen bezahlen muss. Der zumutbare Wohnungsaufwand hängt von der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen ab. Die Höhe der Wohnbeihilfe ergibt sich aus dem Unterschied zwischen anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand.
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- Letzte Aktualisierung: 19.09.2025, 16.59 Uhr
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