Errichtung von Mietwohnungshäusern für oder durch Baugruppen - Neubauförderung

Foto eines modernen Wohnhauses

Eine "Baugruppe" ist der Zusammenschluss von Gleichgesinnten von mindestens 10 natürlichen Personen oder 5 zukünftigen Haushalten, maximal jedoch 60 zukünftigen Haushalten, die als juristische Person mit Sitz im Inland konstituiert sind und deren Bauvorhaben beziehungsweise Teile davon einen über den Kreis der Baugruppe hinausreichenden gesellschaftlichen Mehrwert wegen sozialer Nachhaltigkeit aufweisen.

Durch die Wohnbauförderungsmittel wird ein beträchtlicher Teil der Gesamtbaukosten abgedeckt. Die halbjährliche beziehungsweise monatliche Rückzahlungsbelastung (Darlehen) der Baugruppenmitglieder wird dadurch erheblich verringert.

Grundvoraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist neben der Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten die positive Begutachtung des Bauvorhabens durch den Grundstücksbeirat.


Förderungswerber*in

Förderungswerber*in ist die Baugruppe oder die von der Baugruppe beauftragte Errichtergesellschaft (der Bauträger), die*der auch grundbücherliche*r Eigentümer*in der Liegenschaft beziehungsweise Baurechtseinlage ist. Der*die Förderungswerber*in muss den Förderungsantrag beim Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Wohnbauförderung und wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), einbringen. Mit der Bauführung darf zwar vor schriftlicher Zusicherung, nicht aber vor positiver Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich planerischer und ökologischer Qualität begonnen werden.

Förderung

Zusätzliche Förderungen

Die Hauptförderung kann in folgenden Fällen durch ergänzende Förderungen aufgestockt werden:

  • Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Kleinbaustellen bis zu 350 Euro pro Quadratmeter
  • Ein unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien bis zu 150 Euro pro Quadratmeter
  • Unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umstände bei der Bauführung, für tatsächlich angefallene Baukosten bis zu 350 Euro pro Quadratmeter

Antragstellung

Der Antrag ist schriftlich einzureichen bei:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Neubauförderung

Postanschrift:
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Fax: +43 1 4000 99 748 40

Beratung

Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Telefon: +43 1 4000 748 40
Servicezeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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