Aufsicht über gemeinnützige Bauvereinigungen
Prüfberichte
Die gemeinnützigen Bauvereinigungen werden regelmäßig vom Österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) geprüft. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung wurden personenbezogene Daten aus den Dokumenten entfernt. Daraus können sich Leerräume in den Dokumenten ergeben.
Die Prüfberichte liegen bei der Gemeinnützigenaufsicht (MA 50) auf und können auszugsweise eingesehen werden.
Prüfberichte auszugsweise online einsehen
Sicherung des Finanzierungsbeitrages vor Bezug geförderter Wohnungen
Für die Nutzung einer neuen, gefördert errichteten Wohnung ist in der Regel vor Bezug an den Bauträger ein Finanzierungsbeitrag (Baukosten- und/oder Grundkostenbeitrag) zu leisten.
Dabei ist es für die Nutzerinnen und Nutzer wichtig zu wissen, ob die geleisteten Finanzierungsbeiträge durch die Eigenkapitalausstattung der gemeinnützigen Bauvereinigung ausreichend gedeckt sind. Darüber geben die Bescheinigungen des Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen - Revisionsverband gemäß § 7 Abs. 6 Z 3 lit. c Bauträgervertragsgesetz Auskunft.
Die Bescheinigungen liegen bei der Gemeinnützigenaufsicht (MA 50) auf und können eingesehen werden.
Bescheinigungen online einsehen
Rechtliche Grundlagen
- § 29 Absatz 1 und Absatz 6 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG
- § 7 Absatz 6 Z 3 lit. c Bauträgervertragsgesetz - BTVG
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.21 Uhr
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