Informationen über Ihre Wohnungsgröße
Für die Berechnung der Wohnbeihilfe wird nur eine bestimmte Größe der Wohnung anerkannt. Diese Größe heißt angemessene Größe. Die angemessene Größe einer Wohnung ist
- für 1 Person 50 Quadratmeter
- für 2 Personen 70 Quadratmeter
- für jede weitere Person 15 Quadratmeter
Wenn die Wohnung größer ist, können Sie nur die angemessene Größe der Wohnung für die Wohnbeihilfe anrechnen lassen.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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