Informationen über Ihre Wohnungsgröße

Für die Berechnung der Wohnbeihilfe wird nur eine bestimmte Größe der Wohnung anerkannt. Diese Größe heißt angemessene Größe. Die angemessene Größe einer Wohnung ist

  • für 1 Person 60 Quadratmeter
  • für 2 Personen 75 Quadratmeter
  • für jede weitere Person 10 Quadratmeter

Falls die Wohnung größer ist, können Sie nur die angemessene Größe der Wohnung für die Wohnbeihilfe anrechnen lassen.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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