Adressänderungen - Übersiedlungstipps der Stadt Wien
Das Stadtservice Wien bietet eine Sammlung von (zuständigen) Stellen, Pflichten und Fristen für den reibungslosen Wohnungswechsel.
Online-Formulare
Formulare zum Thema Umzug - help.gv.at
wohnnet.at
Mit der Anwendung wohnnet.at können die bei einem Umzug notwendigen Anträge und Formulare online ausgefüllt und versendet werden.
Wienenergie (Strom, Gas, Fernwärme)
Fernsehen, Internet, Telefon
- GIS - Gebühreninfoservice
- A1 Telekom Austria
- Magenta
- Drei
- Telering
Banken
Die neue Adresse sollte immer der Bank, dem Kreditinstitut, der Sparkasse beziehungsweise Bausparkasse bekannt geben werden. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie der Bestätigung der Meldung verlangt.
Kreditkartenunternehmen
Die Bekanntgabe der neuen Adresse muss schriftlich per Brief oder Fax erfolgen. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Kartennummer, alte und neue Adresse und Unterschrift. Die Änderung wird teilweise von der Bankfiliale erledigt.
- American Express Kund*innenservice
- Telefon: +43 810 910 940
- Diners Club - Kontakt
- Telefon: +43 1 501 35 14
- E-Mail: kundendienst@dinersclub.at
- Mastercard - Service für Karteninhaber*innen
- Visa - Kontakt
- Telefon: +43 1 711 110
- E-Mail: office@cardcomplete.com
Grundbuchauszug
ÖBB
Eine Datenänderung, zum Beispiel für eine Vorteilskarte, muss schriftlich erfolgen. Es genügt ein formloses Schreiben mit Kartennummer, Namen und neuer Adresse an die ÖBB.
- ÖBB Kund*innenservice
- Postfach 222
- Wien
- E-Mail: oebb-kundenkarte@pv.oebb.at - mit eingescannter Unterschrift
Wiener Linien
Eine Datenänderung, zum Beispiel für eine Jahreskarte, muss schriftlich erfolgen. Es genügt ein formloses Schreiben mit Kartennummer, Namen und neuer Adresse an die Wiener Linien. Das Schreiben kann auch bei einer Ticketstelle abgegeben werden.
- Wiener Linien GmbH & Co KG
- Erdbergstraße 202
- 1030 Wien
- Fax: +43 (0)1 790 924 609
- E-Mail: post@wienerlinien.at oder tarif@wienerlinien.at - mit eingescannter Unterschrift
Arbeitgeber*in
Die meisten Arbeitgeber*innen verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Tipp: Wenn die Pendlerpauschale geltend gemacht wird, muss der Wechsel des Wohnortes innerhalb eines Monats bekanntgegeben werden.
Krankenversicherungsträger*innen
Grundsätzlich sind zuständige Krankenversicherungsträger*innen über eine Adressänderung zu informieren.
Tipp: Bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis erledigen die Änderungsmeldung meist die Arbeitgeber*innen. Bei Bezug von Leistungen vom Arbeitsmarktservice, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirt*innen sowie Selbstständige.
- Kontaktdaten der Sozialversicherungsträger
- SVS - Bauern
- SVS - Gewerbetreibende
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Haushaltsversicherung
Je nach Versicherung muss die Ummeldung online, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Zu beachten ist die Anpassung des Versicherungsschutzes an die neue Wohnungsgröße.
Pensionsversicherung
Adressänderung Pensionsversicherungsträger*innen
Weitere Versicherungen
Je nach Versicherung muss die Ummeldung spezieller Versicherungen wie der Lebensversicherung, Pensionsvorsorge, Rechtschutz- oder Unfallversicherung online, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Bezug von Studienbeihilfe
Wer Studienbeihilfe bezieht, muss eine Adressänderung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen bei der Studienbeihilfenbehörde melden. Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich als formloser Brief oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Meldebestätigung ist beizulegen oder mitzubringen. Die Meldung ist auch bei einem Umzug innerhalb des Studienortes notwendig, damit Bescheide über die weitere Bewilligung der Studienbeihilfe zugestellt werden können.
Tipp: Bei einem Wechsel des Studienortes, der Studienrichtung oder der Bildungseinrichtung muss auch ein neuer Antrag auf Studienbeihilfe bei der örtlich zuständigen Studienbeihilfenbehörde gestellt werden.
Zivildienst
Zivildiener sollten eine Adressänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben per Brief, Fax oder E-Mail unter Beifügung der Meldebestätigung.
Wehrdienst
Wer seinen Wehrdienst ableistet, muss die Adressänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden. Die Meldung der Adressänderung kann schriftlich als formloser Brief oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Bestätigung der Meldung ist beizulegen oder mitzubringen.
Verwandte, Freund*innen und Geschäftspartner*innen
Die Kontrolle der persönlichen Telefonbücher, Adressverzeichnisse, der gespeicherte Telefonnummern im Handy, der Daten im PDA oder Organizer sorgt dafür, dass alle Verwandten, Freund*innen sowie Geschäftspartner*innen über die neue Adresse informiert werden können.
Religiöse Gemeinschaften
Die neue Adresse sollte bei der entsprechenden Stelle Ihrer Glaubensgemeinschaft, zum Beispiel der Kirchenbeitragsstelle, bekanntgegeben werden.
Clubs, Vereine und weitere Mitgliedschaften
Auch Clubs, Vereine, und weitere Organisationen, bei denen eine Mitgliedschaft besteht, über die Adressänderung informieren
Abonnement von Zeitschrift oder Zeitung
Der Verlag sollte etwa 2 bis 3 Wochen vor Übersiedlung über die neue Adresse verfügen.
Nachsendeauftrag bei der Post
Bei jedem Postamt kann unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ein Nachsendeauftrag abgegeben werden.
Tipp: Damit die Postzustellung an der neuen Adresse reibungslos funktioniert, sollte der Nachsendeauftrag mindestens 5 Tage vor der Übersiedlung in Auftrag gegeben werden.
Waffenrechtliche Urkunden
Bei einer Übersiedlung innerhalb Österreichs haben Bürger*innen selbst nichts zu veranlassen. Die Polizei wird vom Meldeamt automatisch informiert.
Zuständig für waffenrechtliche Urkunden, die in Wien ausgestellt wurden:
- Bundespolizeidirektion Wien
- Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
- Ort: 1., Schottenring 7-9
- Servicehotline: +43 1 313 10 - 79443
Hundeabgabe
Die neue Adresse ist telefonisch bei der Stadtkassa oder online bekannt zu geben:
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Stadtservice Wien
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