Stadt fördert außen liegenden Sonnenschutz
Um in den heißen Sommermonaten die eigene Wohnung nachhaltig vor Überwärmung zu schützen, fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen. Zu diesen zählen zum Beispiel Rollläden. Ein Antrag ist jederzeit - also noch rechtzeitig vor Sommerbeginn - bei der Wohnbauförderungsstelle möglich.
Von der Stadt werden 50 Prozent der anfallenden Kosten für die Nachrüstung mit maximal 1.500 Euro übernommen. Die Rechnung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Die Nachfrage ist ungebremst hoch: Seit 2020 wurde die Förderung bereits über 22.000-mal in Anspruch genommen. Förderungen in Höhe von über 25 Millionen Euro konnten ausbezahlt werden. Auch heuer wurde bereits über 1 Million Euro für Sonnenschutzmaßnahmen ausbezahlt.
Das Jahr 2025 war überhaupt ein Rekordjahr für Sonnenschutzförderungen: 4.515 Anträge konnten genehmigt und mit 5,45 Millionen Euro unterstützt werden. Damit wurden um 50 Prozent mehr Fördergelder für Sonnenschutzmaßnahmen ausbezahlt als im Jahr 2024.
Kein Mindestalter für Wohnhaus
Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge beziehungsweise Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Durch den Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen werden Innenräume spürbar weniger aufgeheizt. Der Energiebedarf für eine etwaige Raumkühlung kann effektiv verringert werden. Zudem ist außenliegender Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.
Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt kein Mindestalter für das Bestandsgebäude mehr. Dadurch wurde nicht nur eine Erweiterung des Kreises der Förderwerber*innen, sondern auch eine Vereinfachung der Förderungsabwicklung erreicht.
Bis zu 1.500 Euro für alle Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau
Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je Wohneinheit noch nicht erreicht wurde.
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung des*der Hauseigentümer*in zur Montage vorliegen. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Fassadenmarkisen: ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des Herstellers
- Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
- Bei Mietwohnungen: schriftliche Zustimmung der*des Hauseigentümer*in zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung
- Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) vorliegen. Die Bewilligung erstellt die Baupolizei (MA 37) (Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die Baupolizei).
Um Förderung ansuchen
Sie können einen Antrag vor Ort oder online stellen.
Vor Ort:
- Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
- Adresse: 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Online:
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- Letzte Aktualisierung: 27.02.2026, 13.30 Uhr
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