Wesentliche Änderung des Richtwertgesetzes (RichtWG)
- § 6 Abs. 1 RichtWG
Neufestlegung der Richtwerte bei 25-prozentiger Abweichung vom Baupreis- und Verbraucherpreisindex (bisher 10 Prozent)
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Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.20 Uhr
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