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Wesentliche Änderung des Richtwertgesetzes (RichtWG)

  • § 6 Abs. 1 RichtWG
    Neufestlegung der Richtwerte bei 25-prozentiger Abweichung vom Baupreis- und Verbraucherpreisindex (bisher 10 Prozent)

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Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten

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