Wien ist nicht zuletzt aufgrund des sehr hohen Anteils an Altbauten weltbekannt und lockt dadurch Millionen von Tourist*innen in die Stadt. Die von Gründerzeithäusern geprägten Grätzln in der Stadt bieten mehr als nur den typischen Wiener Charme, sie bieten auch leistbaren Wohnraum für die Wiener*innen. In der Regel sind diese Wohnungen vollumfänglich vom Mietrecht umfasst und diese Mieten sind durch das Mietrechtsgesetz reguliert. Die Stadt Wien hat sich klar dazu bekannt, die Gründerzeithäuser verstärkt zu schützen und den guten Erhalt des Bestandes zu kontrollieren.
Die im April 2023 ins Leben gerufene gemeinsamen Gebäude-Screenings der Baupolizei (MA 37) und der Gruppe Sofortmaßnahmen und Stadtservice können mittlerweile auf eine stolze Bilanz zurückblicken:
- In 13 Bezirken wurden mittlerweile 68 Gebäude-Screenings organisiert.
- Dabei wurden insgesamt 7.256 Gebäude überprüft.
- Es kam zu 1.940 Beanstandungen, wobei dabei oftmals mehrere Beanstandungen in denselben Häusern notwendig waren.
Neue Zielgebiete in Penzing und Währing
Die Offensive wird mit den Zielgebieten Penzing und Währing ausgeweitet. Die Bezirksvorsteherin von Penzing, Michaela Schüchner, ist erfreut:
Beanstandungen feuerpolizeilicher, baulicher oder sanitärer Natur
Rund die Hälfte der Beanstandungen ist feuerpolizeilicher Natur, gefolgt von baulichen Unzulänglichkeiten mit knapp 40 Prozent. 4 Prozent machen die sanitären Beanstandungen aus. Diese wurden an die entsprechenden Stellen der Stadt Wien weitergeleitet und werden verfolgt. Begleitet werden die Gebäude-Screenings vom mobilen Büro des Stadtservice Wien. Dieses steht dabei vor Ort für Rückfragen und Anregungen der Wiener*innen zur Verfügung.
Mit Bauwerksbuch zum Gebäudepickerl
Die Gebäude-Screenings sind nicht die einzige Maßnahme der Stadt, um den Gebäudebestand hinsichtlich des Erscheinungsbildes und einer möglichst hohen Wohnqualität zu garantieren.
Durch die Bauordnungsnovelle 2023 wurden die Bestimmungen bezüglich der Verpflichtungen zur Instandsetzung von Gebäuden verschärft. Durch die neuen Regelungen ist seit Inkrafttreten der Novelle keine einzige neu beantragte "wirtschaftliche Abbruchreife" mehr erteilt worden. Weiters ist aktuell eine weitere nachhaltige Maßnahme, durch die Einführung eines verpflichtenden Bauwerksbuchs, dem "Gebäude-Pickerl", in Umsetzung. Damit sind Gebäudebesitzer verpflichtet nachweislich Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren.
Die Übergangsfrist zur Führung eines verpflichtenden Bauwerksbuch für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, endet mit 31. Dezember 2027. Das betrifft rund 31.000 Gebäude in Wien. Die Frist für Gebäude mit einem Errichtungsdatum vor dem 1. Jänner 1945 endet Ende 2030 und betrifft rund 23.500 Gebäude.