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Maßnahmen bei Schimmelpilzwachstum

Mieter*innen, die in ihrer Wohnung oder Geschäftslokal Schimmel bemerken, müssen sofort den*die Vermieter*in davon in Kenntnis setzten. Andernfalls werden die Mieter*innen möglicherweise schadenersatzpflichtig.

Lassen Sie sich beraten:

Um eine Wohnung nachhaltig von Schimmel zu befreien, ist die Beseitigung der Ursachen notwendig. Sonst wird es früher oder später wieder zu einem erneuten Schimmelwachstum kommen.

Auch die Frage, ob ein Baumangel oder falsches Nutzer*innen-Verhalten für die Schimmelentstehung ausschlaggebend war, führt immer wieder zu Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen.

Daher sollte eine Abklärung der Ursache und eine nachhaltige Sanierung durch eine Fachfirma, zum Beispiel aus dem Gebiet der Bauphysik, veranlasst werden. Von diversen auf dem Markt angebotenen Schnelltests zur Durchführung von Selbstmessungen wird wegen mangelnder Aussagekraft abgeraten.

Schimmelpilzwachstum an Wänden

Bei kleinflächigem Befall (unter einem halben Quadratmeter):

  • Wischen Sie zur ersten oberflächlichen Entfernung den Schimmel mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol oder Spiritus ab. Beides ist zum Beispiel in Apotheken erhältlich. Essig eignet sich zur Entfernung eines Schimmelpilzwachstums nicht. Von chemischen Pilzbekämpfungsmitteln wird abgeraten, da sie eine Belastung der Atemluft darstellen.
  • Tragen Sie bei der Entfernung des Schimmels eine Staubmaske. Personen mit Schimmelpilzallergie, chronischen Erkrankungen der Atemwege oder Immunschwäche sollten nicht selbst tätig werden.
  • Wischen Sie abschließend im betroffenen Bereich der Wohnung mit einem feuchten Tuch Staub, da sich Teile von Schimmelpilzen im Hausstaub sammeln.

Bei großflächigem Befall (über einem halben Quadratmeter) sollte jedenfalls eine Abklärung der Ursache und eine nachhaltige Sanierung durch eine Fachfirma veranlasst werden.

Üblicherweise wird im Bereich der schadhaften Stelle der Schimmel chemisch oder mechanisch entfernt und befallene Putzschichten abgeschabt. Anschließend wird mittels Spachtelung und modifizierter Farbe die Oberfläche neu hergestellt.

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Stadt Wien - Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle

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