Pläne von Gebäuden in Kleingärten - Richtlinien fürs Bauansuchen
Inhalt
- Lage und Größe des Kleingartens innerhalb des Widmungsgebietes
- Lage und Größe des Gebäudes unter Angabe der Abmessungen
- der Kleingartengrenzen
- der Nebengebäude
- der Dachvorsprünge
- der Balkone
- der überdachten Kellerabgänge
- Darstellung der Gebäudehöhen (Fassadenabwicklung und Dachform) in Abhängigkeit vom Gelände
- eine Kubaturberechnung (basierend auf der Fassadenabwicklung und Dachform)
- Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer
- Wärme- und Schallschutznachweis bei Kleingartenwohnhäusern
Ausfertigung
- 2-fach
- Nach den Vorschriften des Wiener Kleingartengesetzes
- Unterfertigt von:
- Bauwerber*in
- Planverfasser*in
- Bauführer*in
- Grundeigentümer*innen (allen Miteigentümer*innen) beziehungsweise Baurechtseigentümer*innen
- Bei städtischen Liegenschaften erfolgt die Unterfertigung durch die Grundeigentümerin, die Abteilung Liegenschaftsmanagement (MA 69). Dort sind die Pläne in 3-facher Ausfertigung vorzulegen.
Beachten Sie, dass die Baupläne gegebenenfalls noch dem Zentralverband der Kleingärtner vorzulegen sind.
Kontakt zur Baupolizei (MA 37)
Kontakt
Stadt Wien - Baupolizei
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.21 Uhr
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