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Wiener Wohnen erleichtert Einbau von Klimaanlagen

Bisher waren Klimageräte im Gemeindebau nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt, angesichts immer heißer werdender Sommer fällt diese Beschränkung ab sofort.

Angesichts stetig steigender Temperaturen im Sommer ermöglicht Wiener Wohnen künftig unter klar definierten Voraussetzungen die Installation von Klimaanlagen in Gemeindebauten (Wohnungen und Geschäftslokale). Mieter*innen können in ihren Wohnungen Split Klimageräte errichten lassen, sofern technische, bauliche und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Medizinische oder andere Gründe für die Notwendigkeit einer Klimaanlage müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Bisher waren Klimaanlagen im Wiener Gemeindebau ausschließlich in klar begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Wochenlange Hitzephasen und Tropennächte stellen für immer mehr Menschen in der Stadt eine enorme Belastung dar. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen gegen Hitzeinseln und sommerliche Überhitzung können in manchen Fällen nur mehr Klimageräte für eine zufriedenstellende und verträgliche Abhilfe sorgen. Wiener Wohnen regelt deshalb den Umgang mit Klimaanlagen neu. Sind die baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt, ist es ab sofort allen Gemeindebau-Mieter*innen erlaubt, ihre Wohnung mit einem Klimagerät zu kühlen. Mit diesem Paradigmenwechsel untermauern wir einmal mehr die Vorreiterrolle des sozialen Wohnbaus. Und ermöglichen so auch weiterhin ein angenehmes Wohnumfeld für die Bewohner*innen unserer Gemeindebauten.

Zugelassen sind Split Klimageräte mit Innen und Außeneinheit. Voraussetzung für eine Genehmigung durch Wiener Wohnen ist eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Firmen sowie die Einhaltung von notwendigen Vorgaben zu Lärmschutz, Energie-Effizienz, Brandschutz und Anbringung. Die Installation selbst darf erst bei Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden.

Rücksichtnahme auf Nachbar*innen

Besonderes Augenmerk liegt bei der neuen Regelung auf der Berücksichtigung aller Interessen im Wohnumfeld: Lärmgrenzwerte müssen insbesondere auch während der Nachtstunden eingehalten werden, damit die Wohnqualität der Nachbar*innen ebenso geschützt wird. Zudem müssen die eingebauten Klimageräte ökologische Standards erfüllen, wie zum Beispiel eine hohe Energie-Effizienz und den Einsatz umweltfreundlicher Kältemittel.

Die Kosten für Anschaffung, Installation, Stromverbrauch, Wartung et cetera sind von den Mieter*innen zu tragen. Wiener Wohnen empfiehlt auch weiterhin die Installation von außenliegenden Sonnenschutzmaßnahmen wie Roll-Läden. Sie stoppen die Hitze, bevor sie in die Wohnung gelangt. Die Stadt Wien unterstützt den Einbau solcher Beschattungssysteme mit einer eigenen Förderung von 50 Prozent der Kosten, das sind bis zu 1.500 Euro.

Klimafitter Gemeindebau

Unabhängig von der neuen Regelung zur Installation von Klimaanlagen setzt Wiener Wohnen weiterhin auf ein breites Bündel an nachhaltigen Maßnahmen gegen sommerliche Hitze. Dazu zählen umfangreiche thermische Sanierungen der Wohnhausanlagen, außenliegende Sonnenschutz-Lösungen wie Jalousien und Markisen sowie gezielte Entsiegelungs und Begrünungsmaßnahmen in den Gemeindebauten. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen umfangreicher Sanierungsprojekte bislang zehntausende außenliegende Sonnenschutzlösungen errichtet, Grünflächen erweitert und Fassaden begrünt.

Auch bei neu errichteten Gemeindebauten ist klimagerechtes Bauen längst Standard: Niedrigstenergiebauweise, natürliche Verschattung durch Bäume, begrünte Dächer und Innenhöfe sowie schattige Aufenthaltsbereiche sorgen für ein angenehmes Wohnklima. Die nun eingeführten Regeln für Klimaanlagen ergänzen diese bestehenden Maßnahmen.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Einbau von Klimaanlagen in Gemeindebauten - Wiener Wohnen

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