Verleih von Plänen für Ausstellungszwecke

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Um Ausstellungen anschaulich zu machen, wird häufig auf Pläne zurückgegriffen. Die Baupolizei (MA 37) bietet die Möglichkeit, Pläne aus dem Archiv auszuleihen.


  • Um Pläne oder sonstige Leihgaben zur Verfügung stellen zu können, benötigt die Baupolizei die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin beziehungsweise des Miteigentümers oder der Miteigentümerin der Liegenschaft.
  • Meist handelt es sich bei diesen Plänen um kostbare, historisch wertvolle Stücke. Der Wert dieser Pläne wird durch das Wiener Stadt- und Landesarchiv (MA 8) geschätzt.
  • Ein Nachweis darüber, dass die Pläne in Höhe des Schätzwertes auf Leihdauer versichert sind, ist vorzulegen.
  • Die Kosten für eine Farbkopie der Leihgabe, die bei der Behörde im Archiv verbleibt, werden der Kundin beziehungsweise dem Kunden verrechnet.
  • Falls die Pläne vorübergehend aus Österreich ausgeführt werden, ist unter Umständen eine Ausfuhrbewilligung des Bundesdenkmalamtes einzuholen.

Je früher der Zeitraum der Ausstellung bekannt gegeben wird, desto rascher können alle notwendigen Schritte gesetzt und die Pläne ausgefolgt werden.

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