Planverfasserin oder Planverfasser

Planverfasserinnen beziehungsweise Planverfasser müssen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigt sein, zum Beispiel Architekten und Ingenieurkonsulenten:

Aufgaben

  • Verfassen der Baupläne und der eventuell erforderlichen Beschreibungen
  • Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Baupläne und sonstiger Unterlagen
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Baupolizei
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