Einreichpläne für Bauvorhaben dürfen nur von gesetzlich befugten Personen gezeichnet und unterschrieben werden. Diese Personen übernehmen die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Pläne und haften auch dafür.
Befugte Personen
- Architekt*innen
- Baumeister*innen
- Ziviltechniker*innen
Darüber hinaus erstellen auch Zeichenbüros technische Zeichnungen und Reinzeichnungen nach den Vorgaben von Planer*innen und Ingenieur*innen. Die Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben liegt jedoch bei den befugten Planverfasser*innen
Aufgaben
- Verfassen der Baupläne und der eventuell erforderlichen Beschreibungen
- Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Baupläne und sonstiger Unterlagen