Planverfasserin oder Planverfasser
Planverfasserinnen beziehungsweise Planverfasser müssen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigt sein, zum Beispiel Architekten und Ingenieurkonsulenten:
- Branchenauswahl - WKO
Aufgaben
- Verfassen der Baupläne und der eventuell erforderlichen Beschreibungen
- Verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Baupläne und sonstiger Unterlagen
Stadt Wien | Baupolizei
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