Kopien von Plänen für wissenschaftliche Zwecke

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Für wissenschaftliche Zwecke stellt die Baupolizei (MA 37) Kopien von Plänen aus dem Archiv zur Verfügung.

Es muss eine Bestätigung der wissenschaftlich tätigen Einrichtung (beispielsweise Universitätsinstitut oder Fachhochschule) vorgelegt werden, aus der möglichst konkret hervorgeht, dass für eine wissenschaftliche Arbeit - zum Beispiel eine Dissertation - Plankopien eines oder mehrerer Gebäude erforderlich sind. Für derartige Zwecke ist zur Anfertigung von Kopien die Zustimmung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beziehungsweise Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht erforderlich.

Urheberrecht

Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass Urheberrechte der Planverfasserin oder des Planverfassers erst 70 Jahre nach deren beziehungsweise dessen Tod erlöschen, im Falle mehrerer Urheberinnen und Urheber 70 Jahre nach dem Tod der letztlebenden Miturheberin beziehungsweise des letztlebenden Miturhebers. Vor der Veröffentlichung von Plankopien (auch von Ausschnitten) in einer wissenschaftlichen Arbeit ist die Zustimmung der Grundeigentümerinnen und -eigentümer einzuholen. Es empfiehlt sich weiters, vor der Veröffentlichung das Einvernehmen mit der Planverfasserin oder dem Planverfasser (beziehungsweise im Falle, dass diese Person verstorben ist, mit den Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolgern) zu suchen, da Pläne, die über die zweckbezogene technische Konstruktion an sich in künstlerischer Gestaltung hinausgehen, als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Urheberrechtsschutz genießen können.

Kosten

Für die Einsichtnahme und die Anfertigung von Kopien für wissenschaftliche Zwecke ist keine Grundgebühr zu bezahlen. Ergänzende Kopierkosten sind jedoch zu entrichten. Gegen Entgelt ist auch eine Digitalisierung auf Datenträger möglich.

Sollten Plankopien von mehreren Gebäuden oder Kopien, die größer als DIN A3 sind, beziehungsweise Digitalisierungen erforderlich sein, wird empfohlen, zeitgerecht mit der zuständigen Gebietsgruppe unter Vorlage der oben genannten Bestätigung Kontakt aufzunehmen.

Öffnungszeiten

Bei Planeinsicht für wissenschaftliche Zwecke wird eine Voranmeldung und folgende Tage empfohlen: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr; Aktenausgabe bis spätestens 11.30 Uhr

Baupläne im Archiv der Baupolizei einsehen

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