Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)

Eine Hand am Ventil eines Feuerlöschers

In der Abteilung Baupolizei (MA 37) sind Sachverständige für spezielle Fachgebiete tätig. Brandschutztechnische Angelegenheiten fallen seit 1. Jänner 2013 in die Zuständigkeit der Kompetenzstelle Brandschutz (KSB).


Aufgaben

  • Grundsätzliche Angelegenheiten des Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, abwehrend und organisatorisch)
  • Informationsstelle für Kundinnen und Kunden bei Behördenverfahren
  • Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Informationen wie Richtlinien, Erläuterungen und Merkblätter
  • Beistellung von brandschutztechnischen Sachverständigen in behördlichen Verfahren, sofern es sich um Neubauten oder Änderungen handelt, die von wesentlichem Einfluss auf den Brandschutz sind

Richtlinien

Richtlinien - Brandschutz
Richtlinien - Bauphysik

Zuständigkeit

MA 37 - KSB (Kompetenzstelle Brandschutz)

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