
Für die Beurteilung der chemisch-technischen Angelegenheiten des Chemikalien- und Biozidrechts werden die Überwachungsorgane der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) herangezogen.
Der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen sowie der Umwelt stehen dabei im Vordergrund.
Es wird die Einhaltung der entsprechenden europäischen Bestimmungen sowie der nationalen Vorschriften des Chemikalien- und Biozidrechts überprüft, wie beispielsweise:
- Europäische Vorschriften: unter anderem CLP-Verordnung, REACH-Verordnung, Biozidprodukte-Verordnung, F-Gase-Verordnung
- Nationale Vorschriften: unter anderem Chemikaliengesetz, Biozidproduktegesetz, F-Gasegesetz
Die österreichischen Chemikalien-Inspektionen nehmen darüber hinaus an durch die europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorgegebenen Überwachungsschwerpunkten teil.
Zuständigkeiten
- Die zuständige Behörde in Wien für die Vollziehung des Chemikalien- und Biozidrechts ist die Abteilung Umweltschutz (MA 22).
- Das zuständige Ministerium für den Vollzug des Chemikalien- und Biozidrechts ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), Sektion V - Kreislaufwirtschaft, Chemie und Strahlenschutz, Abteilung V / 5
Helpdesk für Chemikalien und Biozide
Der österreichische Helpdesk für Chemikalien und Biozide wird durch das Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt: