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Beurteilung der chemisch-technischen Angelegenheiten des Chemikalienrechts

Chemielabor

Für die Beurteilung der chemisch-technischen Angelegenheiten des Chemikalien- und Biozidrechts werden die Überwachungsorgane der Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) herangezogen.

Der vorsorgliche Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen sowie der Umwelt stehen dabei im Vordergrund.

Es wird die Einhaltung der entsprechenden europäischen Bestimmungen sowie der nationalen Vorschriften des Chemikalien- und Biozidrechts überprüft, wie beispielsweise:

  • Europäische Vorschriften: unter anderem CLP-Verordnung, REACH-Verordnung, Biozidprodukte-Verordnung, F-Gase-Verordnung
  • Nationale Vorschriften: unter anderem Chemikaliengesetz, Biozidproduktegesetz, F-Gasegesetz

Die österreichischen Chemikalien-Inspektionen nehmen darüber hinaus an durch die europäische Chemikalienagentur (ECHA) vorgegebenen Überwachungsschwerpunkten teil.

Zuständigkeiten

Helpdesk für Chemikalien und Biozide

Der österreichische Helpdesk für Chemikalien und Biozide wird durch das Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt:

Kontakt

Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen

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