Frauenförderung und Gender-Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bei der Vergabe von Aufträgen kann gemäß Bundesvergabegesetz auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht genommen werden. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Stadt Wien erarbeitete Grundlagen für die praktische Umsetzung dieser Möglichkeit.

Im Rahmen des Pilotprojektes "Frauenförderung und Gender-Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" wurden die erarbeiteten Instrumente und Richtlinien 2010 auf ihre Praxistauglichkeit geprüft.

Instrumente

Nach dem Bundesvergabegesetz kommen für die Frauenförderung und die Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei der Beschaffung 3 Instrumente in Betracht:

  1. Frauenförderung als sogenannte "soziale Ausführungsbedingung" im Auftrag (Werkvertrag)
  2. Berücksichtigung von Gender-Aspekten bei der Ausformulierung von konkreten qualitativen Zuschlagskriterien anlässlich der Ausschreibung
  3. Gendersensible Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und Leistungsbeschreibung

1. Frauenförderung als soziale Ausführungsbedingung

Auftragnehmer*innen müssen sich vertraglich verpflichten, in ihrem Betrieb zumindest auf Auftragsdauer bestimmte Maßnahmen der Frauenförderung zu setzen, wenn

  • sie mehr als 20 Arbeitnehmer*innen beschäftigen,
  • der Auftragswert des Dienstleistungsauftrags mindestens 50.000 Euro beträgt und
  • die Laufzeit des Auftrages mindestens 6 Monate beträgt.

Das "Wiener Modell" setzt also im Unterschied zu anderen Pilotprojekten bewusst bei länger laufenden und betragsmäßig nicht geringfügigen Dienstleistungsaufträgen an.

Dahinter steht die Überlegung, dass bei kleineren Betrieben beziehungsweise Familienbetrieben und bei Bagatell-Aufträgen sowie bei einer nur kurzen Auftragslaufzeit Änderungen der betrieblichen Organisation nur schwer vorgenommen und evaluiert werden können.

Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtung erfolgt durch Unterfertigung einer Erklärung, die gemäß Ausschreibung dem Angebot beigefügt werden muss:

Verpflichtungserklärung für das Instrument "Frauenförderung und soziale Ausführungsbedingungen" (90 KB PDF)

Maßnahmen wählen

Aus einem vorgegebenen Katalog von Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung, die dem europaweit gängigen "fortschrittlichen Standard" derartiger Maßnahmen entsprechen, muss aus 4 Maßnahmengruppen jeweils eine Maßnahme gewählt werden.

Für kleinere Unternehmen ist eine Erleichterung vorgesehen: Unternehmen, die in den letzten 3 Kalenderjahren dauerhaft weniger als 50 Arbeitnehmer*innen beschäftigt haben und deren Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme während der letzten 3 Kalenderjahre jeweils 10 Millionen Euro nicht überstiegen hat, müssen nur aus 3 Maßnahmengruppen jeweils eine Maßnahme auswählen.

Umsetzung und Prüfung

Die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Maßnahmen muss bis zur Hälfte der Leistungsfrist nachgewiesen werden und wird durch eine Vertragsstrafe gesichert. Ein Verstoß kann außerdem unter Umständen bewirken, dass dem betreffenden Unternehmen in künftigen Vergabeverfahren die erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.

Im Unterschied zu den Zuschlagskriterien hat dieses Instrument also keine Auswirkung auf die Bewertung und Reihung der Angebote. Die Kontrolle der Einhaltung der betrieblichen Frauenförderungsmaßnahmen wird erst während der Ausführung des Auftrages überprüft.

2. Gender-Aspekte als Teil von qualitativen Zuschlagskriterien

Auftragsvergaben können bekanntlich nicht nur nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen, sondern auch unter Anwendung weiterer Zuschlagskriterien ("Bestangebotsprinzip").

In den Ausschreibungsunterlagen oder bereits in der Bekanntmachung des Vergabeverfahrens muss daher von der vergebenden Stelle angegeben werden, ob der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis oder auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgen soll.

Der Erlass verweist auf die Möglichkeit, Aspekte der Frauenförderung und Gender-Aspekte bei der Formulierung von konkreten Zuschlagskriterien zu berücksichtigen. Zuschlagskriterien können beispielsweise die Qualität eines anzubietenden Konzeptes oder die Qualifikation Schlüsselpersonals sein, das für Ausführung des Auftrages angeboten werden muss.

Damit kann zum Beispiel bei der Ausschreibung von Betreuungs- oder Beratungsleistungen erreicht werden, dass die Bieter*innen bei der Konzeption und Durchführung des Auftrages auch auf die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und Frauen Bedacht nehmen.

3. Gendersensible Bedarfserhebung, Beschaffungsplanung und Leistungsbeschreibung

Schon bei der Bedarfserhebung und Beschaffungsplanung im Vorfeld des Vergabeverfahrens, aber auch bei der Beschreibung der Leistungen in der Ausschreibung sind Aspekte der Frauenförderung und Gender-Aspekte zu berücksichtigen.

Schulungen und Checklisten

Entscheidend wird in diesem Zusammenhang das Wissen um Gender Mainstreaming bei jenen Mitarbeiter*innen sein, die für die Beschaffung verantwortlich sind. Durch Begleitmaßnahmen wie Schulungen und Checklisten sollen die mit Vergabeverfahren betrauten Mitarbeiter*innen für Gender-Aspekte noch stärker sensibilisiert werden. Beispielsweise könnte bei der Ausschreibung einer Studie in der Leistungsbeschreibung verlangt werden, dass die unterschiedlichen Lebensumstände und Bedürfnisse von Frauen und Männern erhoben und analysiert werden oder die Auswirkungen bestimmter Maßnahmen nach Geschlecht differenziert erhoben werden.

Durchführung von Pilotprojekten in Wien

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Stadt Wien hat sich im Auftrag der damaligen Stadträtin Sandra Frauenberger eingehend mit der Frage beschäftigt, wie die gesetzliche Ermächtigung im Bundesvergabegesetz mit Leben erfüllt und praktisch erprobt werden könnte.

Aufbauend auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe hat sich die Stadt Wien bereits Ende September 2010 entschlossen, das Projekt "Frauenförderung und Gender-Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge" zu realisieren.

In einer ersten Phase wurden per Erlass 2 Dienststellen der Stadt Wien mit der Durchführung von Pilotprojekten bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen betraut:

Nach einer 2-jährigen Evaluierungsphase, die die problemlose Durchführung und Abwicklung der Pilotprojekte zum Ergebnis hatte, erfolgte die Ausrollung per Erlass auf 3 weitere Dienststellen der Stadt Wien.

  • Wien Digital (MA 01), die unter anderem EDV-Entwicklungs- und Consultingleistungen vergibt
  • Wien leuchtet (MA 33), die unter anderem Wartungsarbeiten der Beleuchtung und der Verkehrslichtsignalanlagen sowie die Planung von Beleuchtungsanlagen beauftragt
  • Frauenservice Wien (MA 57), die unter anderem Ausschreibungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Studien) tätigt

Im Juni 2015 wurden wieder 4 Dienststellen per Erlass in das Projekt einbezogen:

  • Stadtentwicklung und Stadtplanung (MA 18), die unter anderem Studien (geistige Dienstleistungen) und Aufträge im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen) vergibt
  • Architektur und Stadtgestaltung (MA 19), die unter anderem Architekturplanungsleistungen beauftragt
  • Umweltschutz (MA 22), die unter anderem Forschungs- und Untersuchungsaufträge auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes vergibt
  • Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23), die Studien über den Wirtschafts- und Forschungsstandort Wien sowie den Arbeitsmarkt vergibt

Rechtliche Grundlage

§ 20 Abs. 6 und § 193 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2018

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