Die Vereinbarung der Allgemeinen Teilnahmebestimmungen der Stadt Wien für Vergabeverfahren (WD 307) und der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (WD 313) beziehungsweise der Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen (WD 314) erfolgt durch die Anwendung des Formblattes "Angebot" (MD BD-SR 75).
Allgemeine Teilnahmebestimmungen der Stadt Wien für Vergabeverfahren - WD 307
Die Allgemeinen Teilnahmebestimmungen enthalten generelle Festlegungen für das vorvertragliche Verhältnis zwischen Bieter*innen beziehungsweise Bewerber*innen und der Stadt Wien als Auftraggeberin. Sie werden jeder Ausschreibung beziehungsweise Aufforderung zur Angebotslegung zugrunde gelegt.
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) - WD 313
Die Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Leistungen basieren auf den Abschnitten 5 bis 10 der ÖNORM A 2060, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen (Ausgabe 1. März 2011 beziehungsweise 15. März 2013 beziehungsweise 1. Mai 2023) werden jedem Vertrag über die Vergabe von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) zugrunde gelegt.
Allgemeine Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen - WD 314
Die Vertragsbestimmungen der Stadt Wien für Bauleistungen basieren auf den Abschnitten 5 bis 11 der ÖNORM B 2110, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen (Ausgabe 1. März 2011 beziehungsweise 15. März 2013 beziehungsweise1. Mai 2023) werden jedem Vertrag über die Vergabe von Bauleistungen zugrunde gelegt.