Der Bezirk bekommt von der Stadt Wien
Finanzmittel zur Bewältigung seiner Aufgaben. Dazu zählt unter anderem
die Instandhaltung von Parkanlagen, Straßen, Schulen, Kindertagesheimen,
öffentlicher Beleuchtung und Verkehrsleiteinrichtungen.
Im Voranschlag sind die voraussichtlichen Ausgaben ersichtlich, im Rechnungsabschluss die getätigten Ausgaben.
Voranschlagsentwurf 2027
Der Voranschlag 2027 wird derzeit erstellt. Der vorläufige Entwurf wird von 26. Oktober bis 9. November 2026 im Internet veröffentlicht. Allfällige Stellungnahmen werden entgegengenommen und sind von der Bezirksvertretung bei der Beratung des Voranschlagsentwurfes zu erwägen.
Voranschlagsentwurf 2027: Übersicht • Detail
Stellungnahmen sind per E-Mail an post@bv18.wien.gv.at oder im Büro der Bezirksvorstehung möglich.
Datenschutzrechtliche Information: Mitteilung an den Bezirk (Telefon, E-Mail, Brief, Online-Formular und mündliche Mitteilung)
Voranschlag
- 2026: Übersicht • Detail
- 2025: Übersicht • Detail
- 2024: Übersicht • Detail
- 2023: Übersicht • Detail
- 2022: Übersicht • Detail
- 2021: Übersicht • Detail
- 2020: Übersicht • Detail
Rechnungsabschluss
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Dezentralisierung
Die Verwendung der Budgetmittel der Bezirke ist in der Dezentralisierung geregelt. Wien wurde im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts - wie viele andere Großstädte - durch Einbeziehung der Vorstädte und Umlandgemeinden deutlich erweitert. Die damaligen Vorstädte und Umlandgemeinden, die mit Wien vereint wurden, sollten eine gewisse Selbständigkeit behalten. So erhielten sie den Status von Stadtbezirken und die bisherigen Gemeindeorgane wurden in Bezirksorgane "umgewandelt".
1979 wurde der erste Schritt der Dezentralisierung getan. Durch eine Änderung der Wiener Stadtverfassung beziehungsweise Verordnungen des Gemeinderates und des Bürgermeisters wurden den Bezirken zusätzliche Mitwirkungsrechte eingeräumt.
Nach einem "Dezentralisierungsversuch" in zwei großen Gemeindebezirken kam es 1987 im zweiten Dezentralisierungsschritt für die 23 Stadtbezirke zu erheblichen Zuständigkeitsausweitungen und der Zuordnung von Aufgaben, in denen die Bezirke faktisch Alleinentscheidungsrechte bekamen.
1998 erfolgte im sogenannten dritten Schritt neuerlich eine umfassende Ausweitung der Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Bezirke.