Als Richtlinie bei Vornamen gilt, dass Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes schaden können, nicht gewählt werden dürfen. Der erste Vorname muss zudem dem Geschlecht des Kindes entsprechen.
Sollten Sie Ihrem Kind einen ausgefallenen Vornamen oder einen Vornamen aus einem anderen Kulturkreis geben wollen, nehmen Sie bitte auf jeden Fall vor dem Ausstellen der Geburtsurkunde Ihres Kindes telefonisch mit dem Standesamt Kontakt auf. Dort wird abgeklärt, ob der gewünschte Name im Zentralen Personenstandsregister eingetragen werden kann.
Vornamen von Neugeborenen - Statistiken
Änderung von Vor- oder Familienname
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Änderung des Vornamens oder/und Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) möglich.