Kapazitäten der Trauungssäle

Die Höchstanzahl der zulässigen Gäste bei Hochzeiten in den Trauungssälen des Standesamts Wien richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze:

  • Wer zählt zu den Gästen?
    • Trauzeug*innen
    • Fotograf*innen
    • Verwandte, Freund*innen et cetera
  • Wer zählt nicht zur Anzahl an Gästen?
    • Das Brautpaar
    • Dolmetscher*in (wenn notwendig)
    • Betreuungspflichtige minderjährige Kinder
    • Mitarbeiter*innen der Stadt Wien (Standesbeamt*in, Assistenzdienst)

Live-Streaming von Hochzeiten

An 2 Standorten, dem Standesamt Wien-Zentrum und dem Standesamt Wien-Ottakring, können die Hochzeiten mittels Live-Stream übertragen werden. So können alle Hochzeitsgäste, die nicht persönlich am Standesamt anwesend sind, die Hochzeit auf ihrem Bildschirm verfolgen. Der Live-Stream ist durch ein Einmal-Passwort geschützt, welches das Brautpaar an seine Gäste ausgeben kann. Nach der Hochzeit wird die Aufnahme sofort gelöscht.

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