Schwerpunkte einer Prüfung durch die Interne Revision
Die Schwerpunkte der Prüfung liegen in den folgenden fünf Bereichen.
Personalrevision
Die Personalrevision prüft:
- Personalbedarf (Dienstposten, Überstunden)
- Wirtschaftlichkeit des Personaleinsatzes (Auslastung, Nachbesetzung von Stellen)
- Bewertung von Arbeitsplätzen (Dienstposten)
- Personalgebarung (Abrechnung von Nebengebühren, Dienstreisen, Kilometergeld)
- Einhaltung von Dienstpflichten und Arbeitszeit sowie Organisation (Personalstellen)
Kaufmännische Revision
Die kaufmännische Revision führt neben Ordnungsmäßigkeits- und Organisationsprüfungen vor allem Wirtschaftlichkeitsprüfungen zum Beispiel im Bereich der Einnahmenverwaltung, der Buchführung und der Kassenverwaltung, der Materialwirtschaft, der Inventargebarung und des Einkaufs (Vergaben) durch.
IT-Revision
Die IT-Revision prüft die Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Betriebssicherheit des IT-Einsatzes (Hardware und Software). Sie prüft Datensicherheit und Datenschutz. Analyse und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme stehen im Vordergrund. Daneben erfolgt eine risikoorientierte Revision des Betriebsgeschehens und die beratende Teilnahme an Projekten.
Rechtliche Revision
Die rechtliche Revision unterstützt die Interne Revision bei auftretenden Rechtsfragen. Sie wird bei Sonderprüfungen (zum Beispiel Deliktsprüfungen) beigezogen. Sie prüft Organisation, Ordnungsmäßigkeit, Effektivität und Effizienz des Gesetzesvollzuges durch Behördendienststellen. Sie wirkt am Beschwerdewesen mit.
Technische Revision (Baurevision)
Die technische Revision prüft die Kontrollsysteme bei der Vorbereitung und Abwicklung von Bauvorhaben. Dazu zählt die Revision von
- Planung,
- Bauvorbereitung,
- Vergabe,
- Qualitätskontrolle,
- Dokumentation,
- Abrechnung und Kostenkontrolle,
- Verfolgung von Gewährleistung- und Haftung,
- Berichtswesen,
- Projektorganisation,
- Architekten- und Ziviltechnikerleistungen sowie
- örtlicher Bauaufsicht und Baubehörde.
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- Letzte Aktualisierung: 03.09.2025, 04.56 Uhr
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