Gebäudeinventar der Stadt Wien
Gemäß der EU-Energie-Effizienz-Richtlinie (EED III) ist die Erstellung eines Gebäudeinventars öffentlicher Bauten erforderlich. Das Inventar erfasst sämtliche Gebäude, die sich im Eigentum öffentlichen Einrichtungen befinden oder von ihnen genutzt werden. Das Gebäudeinventar ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 2 Jahre, zu aktualisieren.
Im Inventar sind die konditionierten Nichtwohngebäude der Stadt Wien aufgelistet, die zum Stichtag 1. Jänner 2024 in Verwendung waren und zu dem Zeitpunkt der gültigen OIB-Richtlinie unterlegen waren. Zu konditionierten Nichtwohngebäuden zählen etwa Schulen oder Kindergärten. Nicht berücksichtigt wurden gemäß der Richtlinie Gebäude, die kleiner als 250 Quadratmeter sind (Brutto-Grundfläche).
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- Letzte Aktualisierung: 28.10.2025, 10.51 Uhr
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