Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Auskunftserteilung in Gehsteigangelegenheiten

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Auskunft für Berechtigte nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften in Gehsteigangelegenheiten, ob
    • die bestehende Gehsteigauf- und -überfahrt behördlich bewilligt beziehungsweise ob eine Bekanntgabe der Konstruktion erfolgt ist.
    • der bestehende Gehsteig konstatiert wurde.
    • der bestehende Gehsteig mit Bescheid in die bauliche Erhaltung durch die Stadt Wien übernommen wurde.
    • eine Verpflichtung zur Herstellung eines Gehsteiges nach Anordnung der Behörde mit Bescheid der MA 28 gestundet ist.
  • Rechtsgrundlage: Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991, Bauordnung für Wien - BO, LGBl. Nr. 11/1930 sowie Gesetz über die Auskunftspflicht - Wiener Auskunftspflichtgesetz, LGBl. Nr. 29/1999 in der jeweils geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Grundbuch

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

Hinweise

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 28 - Straßenverwaltung und Straßenbau

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
Kontaktformular