Auskunft in Gehsteig-Angelegenheiten
- Ist die bestehende Gehsteig-Auffahrt und Gehsteig-Überfahrt behördlich bewilligt beziehungsweise ist eine Bekanntgabe der Konstruktion erfolgt?
- Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau festgestellt?
- Wurde der bestehende Gehsteig mit Bescheid in die Erhaltung durch die Stadt Wien übernommen?
- Wurde eine Verpflichtung zur Gehsteig-Herstellung mit Bescheid der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau gestundet?
Voraussetzungen
Auskunft erhalten folgende Personen:
- Eigentümer*innen und Miteigentümer*innen einer Liegenschaft
- Bevollmächtigte Vertreter*innen (z. B. Hausverwaltung)
- Personen, die Partei in einem Verwaltungsverfahren sind, das eine Gehsteig-Angelegenheit betrifft (z. B. Abschleppungen vor Hauseinfahrten)
Kosten
- 4,36 Euro Verwaltungsabgabe
- 21 Euro für den Antrag (Bundesgebühren)
- 6 Euro pro Beilage bis Format A3
- 7,20 Euro pro Beilage größer als Format A3
Sie können den Betrag in einer Stadtkasse der Stadt Wien bezahlen (z. B. in jedem Magistratischen Bezirksamt) und den Einzahlungsbeleg dem Antrag beilegen, oder Sie können im Antrag eine Zahlungsanweisung anfordern.
Antrag
Die Erledigung erfolgt schneller, wenn Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterschriften und Beilagen einreichen. Wenn Sie den Antrag per E-Mail schicken, muss auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden sein (Antrag unterschreiben und einscannen).
Kontakt
- Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
- Ort: 17., Lienfeldergasse 96
- Telefon: +43 1 4000-49600
- E-Mail: post@ma28.wien.gv.at
Kontakt
Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.07 Uhr
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