Startseite wien.gv.at Menü

NEWSLETTER

Anlageart - Radfahren in Fußgänger*innen-Zonen

Ein Schild "Fußgängerzone ausgenommen Fahrräder" steht an einer Straße. Absperrpfosten blockieren die Zufahrt für große Fahrzeuge. Neben der Straße stehen viele Bäume.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist es möglich, Fußgänger*innen-Zonen für Radfahrer*innen zu öffnen (StVO § 76a). Ist eine Fußgänger*innen-Zone für den Radverkehr nicht geöffnet, muss das Fahrrad geschoben werden.

Anwendungsempfehlungen

Nach genauer Prüfung können wichtige Relationen des Radverkehrs auch entlang beziehungsweise durch Fußgänger*innen-Zonen geführt werden.

Vorteile

  • Keine oder geringe Umwege für Radfahrer*innen
  • Gute Erreichbarkeit der Zielorte in Fußgänger*innen-Zonen

Nachteile

Bei hohen Fußgänger- beziehungsweise Radverkehrsbelastungen treten gegenseitige Behinderungen auf.

Beispiele in Wien

Ein Schild "Fußgängerzone ausgenommen Fahrräder" steht an einer Straße. Absperrpfosten blockieren die Zufahrt für große Fahrzeuge.

Fußgänger*innen-Zone in der Jakov-Lind-Straße im 2. Bezirk

Kontakt

Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten

Kontaktformular