Mit 1. Oktober müssen Besitzer*innen von E-Mopeds ihre Fahrzeuge anmelden und versichern. Bisher waren E-Mopeds wie Fahrräder eingestuft, ab Oktober werden sie nun gesetzlich Mopeds mit Verbrennungsmotor gleichgestellt. Somit müssen sie auf der Straße fahren. Darüber hinaus unterliegt das Fahrzeug einer regelmäßigen Begutachtung gemäß § 57a KFG, sie brauchen also ein sogenanntes "Pickerl". Außerdem gilt neben der Versicherungspflicht auch Führerschein- und Helmpflicht. All diese Maßnahmen machen das Radfahren auf den Radwegen sicherer.
E-Mopeds zu schnell unterwegs
Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatten gezeigt, dass knapp 2 Drittel der E-Mopeds deutlich über den bislang erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch laut Verkehrsexpert*innen der TU Wien beeinträchtigen E-Mopeds vor allem aufgrund ihres Gewichts und ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv: Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und in vielen Fällen zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das auf der Straße fahren muss, wiegt rund 46 Kilogramm.


