Die Abteilung Wiener Brückenbau und Grundbau (MA 29) ist unter anderem zuständig für Brücken, Stiegen, Stützmauern oder Sonderobjekte. Die Bauwerke der MA 29 dienen in erster Linie der Nutzung durch den öffentlichen Verkehr. Andere Nutzungen (mit beispielsweise speziellen Belastungen) sind auf Verträglichkeit mit dem Bauwerk zu prüfen. Hier ist eine Zustimmung der MA 29 erforderlich.
Vorab Zuständigkeiten klären
Die MA 29 ist nicht Grundstückseigentümer (mit diesem ist gesondert Rücksprache zu halten) sondern Bauwerkseigentümer und die MA 29 stellt auch keine Gesamtdrehgenehmigung aus, sondern erteilt die Genehmigung zur Benützung des jeweiligen Bauwerkes unter bestimmten Bedingungen.
Nicht jede Brücke ist im Eigentum und in der Verwaltung der MA 29. Einige Brücken sind im Eigentum von beispielsweise den Wiener Linien, den ÖBB, der ASFINAG, der viadonau oder der Marchfeldkanalgesellschaft. Für diese ist mit der jeweiligen Eigentümerin beziehungsweise dem jeweiligen Eigentümer Rücksprache zu halten.
Die MA 29 unterstützt Ansuchen für die Genehmigung von Filmaufnahmen. In jedem Fall ist allerdings vorher die Vienna Film Commission zu kontaktieren. Sie hilft bei Fragen gerne weiter.
- Vienna Film Commission
- 3., Karl-Farkas-Gasse 18
- Telefon: +43 1 4000-87005
- Fax: +43 1 400- 87003
- E-Mai: genehmigungen@viennafilmcommission.at
Antrag stellen
Vollständige und detaillierte Anträge helfen, die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Zusätzlich ist in allen Fällen eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 82 "Benutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken" durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) erforderlich.