Der Zusammenhalt und das gute Miteinander sind wichtige Bausteine für die Lebensqualität im 18. Bezirk. Dass man Menschen in der Nachbarschaft kennt, aufeinander schaut und weiß, wen man im Notfall um Hilfe fragen kann - all das trägt dazu bei, dass man sich sicher und zu Hause fühlt.
Eine solche Nachbarschaft will gepflegt werden. Der Bezirk trägt dazu bei, indem der öffentliche Raum aufgewertet wird. Es werden Orte geschaffen, an denen Menschen sich begegnen und ins Gespräch kommen können. Zusätzlich wurde 2024 der Nachbarschaftstag ins Leben gerufen. In den letzten beiden Jahren haben zahlreiche Währinger*innen mitgemacht. Es gab Park-Picknicks, Innenhof-Flohmärkte, Häkelrunden, Workshops, Jodelkurse und vieles mehr.
Dieses Jahr wird dieses gute Miteinander in Währing am 30. Mai 2026 gefeiert. Am "Währinger Nachbarschaftstag" sind alle Währinger*innen eingeladen, Aktionen in ihrer Nachbarschaft, für ihre Nachbarschaft zu organisieren - ganz nach dem eigenen Geschmack: ein Kaffeekränzchen oder ein kleines Straßenfest, eine Spielzeugbörse, ein Picknick in der Grätzloase, bei schlechtem Wetter eine nette Runde im Gemeinschaftsraum oder auch der eigenen Wohnung und so weiter.
Unterstützung der Bezirksvorstehung
Die Bezirksvorstehung unterstützt die Aktionen mit…
- 30 Euro Kostenbeitrag pro Veranstaltung
- Bewerbung vor Ort (Luftballons, Plakate) sowie Ankündigung über Folder, Medien, Social Media, Sonder-Newsletter und so weiter
- Beratung bei bürokratischen Hürden (Veranstaltungen im Straßenraum müssen zum Beispiel von der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) bewilligt werden)
- Beratung bei Ansuchen um Förderungen für größere Veranstaltungen
- Vielen bunten Luftballons!
Voraussetzungen
- Die Aktion muss bis 20. April unter post@bv18.wien.gv.at angemeldet werden - mit folgenden Infos:
- Art der Veranstaltung
- Adresse
- Uhrzeit
- Findet die Veranstaltung auch bei Regen statt - wenn ja, wo?
- Die Aktion muss allgemein und kostenfrei zugänglich sein und darf weder politische noch religiöse Inhalte vermitteln. Pfarren, Organisationen et cetera können trotzdem einladen.
- Ein Foto der Veranstaltung muss im Anschluss der Bezirksvorstehung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden. Sie können es direkt per E-Mail an post@bv18.wien.gv.at schicken.
Plakate und Luftballons können Sie 2 Wochen vor der Veranstaltung im Büro der Bezirksvorstehung abholen, die finanzielle Unterstützung nach der Veranstaltung.
Detaillierte Informationen für Veranstalter*innen
Was ist der Währinger Nachbarschaftstag?
Beim Währinger Nachbarschaftstag feiert der Bezirk das gute Miteinander. Währinger*innen laden ihre Nachbarschaft zu kleinen Veranstaltungen ein, zum Beispiel zum Kaffeekränzchen, Spielzeug-Flohmarkt oder Picknick im Park. Die Veranstaltungen sind kostenlos, für alle zugänglich, nicht kommerziell, nicht religiös oder politisch ausgerichtet.
Die Bezirksvorstehung organisiert den Nachbarschaftstag und unterstützt alle Teilnehmenden mit Beratung, Bewerbung und einem Kostenbeitrag.
Wieso gibt es den Währinger Nachbarschaftstag?
Das gute Miteinander ist wichtig für die Lebensqualität im Bezirk: Dass man sich im Haus kennt, dass man im Grätzl auf Bekannte trifft und sich manchmal ein Plauscherl am Gehsteig ergibt. All das macht aus, dass man sich in Währing wohl und zuhause fühlt.
Um diese gute Nachbarschaft zu fördern und zu pflegen, hat die Bezirksvorstehung den Währinger Nachbarschaftstag ins Leben gerufen.
Wer organisiert den Nachbarschaftstag?
Jede der vielen kleinen Veranstaltungen am Währinger Nachbarschaftstag wird von Währinger Bürger*innen, Institutionen oder Organisationen selbst vor Ort organisiert. Die Bezirksvorstehung trägt das Gesamtprojekt und unterstützt die Teilnehmenden mit Beratung, Bewerbung und einem Kostenbeitrag.
An wen wende ich mich mit Fragen oder Änderungen?
Bei Fragen oder Änderungen zu einem Programmpunkt wenden Sie sich an das Büro der Bezirksvorstehung, per E-Mail an post@bv18.wien.gv.at oder telefonisch unter +43 1 4000 18110.
Wer kann beim Nachbarschaftstag mitmachen?
Grundsätzlich alle! Die Veranstaltungen müssen kostenlos und für alle zugänglich sein. Die Veranstaltungen dürfen nicht kommerziell, nicht religiös oder politisch ausgerichtet sein.
Können auch Geschäfte oder Unternehmen am Nachbarschaftstag teilnehmen?
Der Nachbarschaftstag soll das Miteinander im Bezirk stärken und ist keine kommerzielle Veranstaltung. Gerne können sich auch Währinger Unternehmen mit einem Kaffeekränzchen oder Verkostungen, Schnupperstunden und ähnlichem beteiligen - solange die Veranstaltung dem Kennenlernen in der Nachbarschaft und nicht dem Verkauf dient.
Können Kirchen, religiöse oder politische Organisationen mitmachen?
Ja, Kirchen, religiöse oder politische Organisationen können beim Nachbarschaftstag mitmachen. Zu beachten ist, dass die Veranstaltung für alle zugänglich ist, dem Kennenlernen in der Nachbarschaft dient und keine religiösen oder politischen Inhalte vermittelt werden.
Was ist mit "kleine Aktionen" gemeint? Was könnte ich machen?
In der Vergangenheit gab es unter anderem Lesungen, Picknicks, Konzerte, Flohmärkte, Spielzeug-Börsen, Handarbeitsrunden, Schnupper-Stunden, Verkostungen, einen Jodel-Kurs, gemeinsames Garteln, gemeinsames Tagebuchschreiben, Kaffeekränzchen, Spiele-Treffs für Kinder und Eltern, Espresso für Alle, Brunch in der Nachbarschaft, gemeinsames Basteln, Workshops, Spielstraßen-Feste und Grätzloasen-Picknicks.
Welche Unterstützung gibt es?
Der Bezirk unterstützt mit Beratung bei bürokratischen Fragen (zum Beispiel bei der Bewilligung für die Nutzung von Verkehrsflächen), mit einem Kostenbeitrag von 30 Euro und breiter Bewerbung des Nachbarschaftstags über die Kanäle der Bezirksvorstehung. Zudem erhalten alle Teilnehmer*innen kostenlos Plakate, Luftballons und Programm-Folder.
Außerdem unterstützt die Wiener Gesundheitsförderung (WiG) unter dem Motto "Gesunde Idee" Aktivitäten, die dazu beitragen, das Wohn- und Lebensumfeld gesundheitsförderlich zu verändern und das Wohlbefinden zu steigern.
Das kann zum Beispiel die Organisation eines Bewegungstreffs im Park sein, ein Fußballturnier für ältere Menschen oder die Errichtung eines Gemüsebeets im Hinterhof. Wichtig ist, dass die Aktivität einen Beitrag für eine gesündere Lebensweise im Bezirk leistet. Alle Infos zu dieser Förderung finden Sie unter wig.or.at/gesundeidee.
Wie werden die Veranstaltungen beworben?
Der Nachbarschaftstag wird beworben über den Newsletter, die Website und die Social-Media-Kanäle der Bezirksvorstehung, über Presseaussendungen, Plakate, Flyer und Programmfolder, in denen alle Veranstaltungen vorgestellt werden.
Zusätzlich erhalten alle Teilnehmer*innen Plakate, auf denen sie ihre eigene Veranstaltung bewerben können, und bunte Luftballons, um auf die Veranstaltung aufmerksam zu machen.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Das legen die organisierenden Teilnehmer*innen selbst fest - je nachdem, welche Aktion sie planen, ob sie ohnehin für drinnen geplant ist oder es eine Schlechtwetter-Alternative gibt. Im Programmfolder ist angegeben, welche Veranstaltungen nur bei Schönwetter stattfinden können.
Wo könnte meine Veranstaltung stattfinden?
Auch hier gibt es viele Möglichkeiten: In Parks oder auf öffentlichen Plätzen, im Innenhof, dem Gemeinschaftsraum, der Garage oder dem Garten, in der Hauseinfahrt oder am breiten Gehsteig, in der Parkspur oder auf der Straße.
Dabei sind unterschiedliche Fragen zu beachten: Wenn die Veranstaltung im Haus, Innenhof oder Ähnliches stattfindet, muss zum Beispiel die Hausordnung beachtet werden.
Für Veranstaltungen auf Verkehrsflächen (dazu gehören auch der Gehsteig, die Parkspur oder eine Fußgänger*innen-Zone) muss ein Antrag bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) gestellt werden - dabei können auch Kosten anfallen.
Die Kosten für Genehmigungen sind sehr unterschiedlich - sie fallen höher aus, je aufwändiger das Projekt ist und je mehr Platz es in Anspruch nimmt: Wenn etwa ein Straßenabschnitt gesperrt werden soll und der Verkehr mittels mehrerer Schilder umgeleitet werden muss, fallen deutlich höhere Kosten an als bei einer Veranstaltung in einer Parkspur oder Sackgasse, bei der keine Umleitungen nötig sind.
Für Veranstaltungen in öffentlichen Parks sind die Wiener Stadtgärten (MA 42) zuständig und müssen eine (im Rahmen des Nachbarschaftstags kostenlose) Bewilligung ausstellen.
Kann ich eine Veranstaltung in einem Park machen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich und im Rahmen des Nachbarschaftstages kostenlos. Je nach Veranstaltung sollte aber abgeklärt werden, ob eine Bewilligung der Wiener Stadtgärten (MA 42) nötig ist. Bitte melden Sie sich dazu im Büro der Bezirksvorstehung, per E-Mail unter post@bv18.wien.gv.at oder telefonisch unter +43 1 4000 18110.
Kann ich eine Veranstaltung in meinem Innenhof machen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie dabei bei Mehrparteienhäusern die Hausordnung und stimmen Sie die Veranstaltung am besten mit der Hausgemeinschaft oder mit der Hausverwaltung ab.
Kann ich eine Veranstaltung auf der Straße, dem Gehsteig, in der Parkspur oder auf einem öffentlichen Platz machen?
Grundsätzlich ja - für Veranstaltungen auf Verkehrsflächen (dazu gehören auch der Gehsteig, die Parkspur oder eine Fußgänger*innen-Zone) muss allerdings ein Antrag bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) gestellt werden - dabei können auch Kosten anfallen.
Die Kosten für Genehmigungen sind sehr unterschiedlich - sie fallen höher aus, je aufwändiger das Projekt ist und je mehr Platz es in Anspruch nimmt: Wenn etwa ein Straßenabschnitt gesperrt werden soll und der Verkehr mittels mehrerer Schilder umgeleitet werden muss, fallen deutlich höhere Kosten an als bei einer Veranstaltung in einer Parkspur oder Sackgasse, bei der keine Umleitungen nötig sind.
Kann ich für eine Veranstaltung eine Straße sperren lassen?
Ja, dafür muss aber eine Bewilligung der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eingeholt werden und es können Kosten anfallen.
Die Kosten für Genehmigungen sind sehr unterschiedlich. Je aufwändiger das Projekt ist und je mehr Platz es in Anspruch nimmt, desto höher sind die Kosten. Wenn etwa ein Straßenabschnitt gesperrt werden soll und der Verkehr mittels mehrerer Schilder umgeleitet werden muss, fallen deutlich höhere Kosten an als bei einer Veranstaltung in einer Parkspur oder Sackgasse, bei der keine Umleitungen nötig sind.
Wann bekomme ich die 30 Euro Kostenbeitrag?
Der Kostenbeitrag kann bis zu 2 Wochen nach dem Nachbarschaftstag (bis 12. Juni 2026) im Büro der Bezirksvorsteherin abgeholt werden: Amtshaus Währing, Martinstraße 100, 1. Stock (barrierefrei).
Sollte Ihnen das nicht möglich sein, melden Sie sich bitte per E-Mail unter post@bv18.wien.gv.at oder telefonisch unter +43 1 4000 18110.
Wann kann ich die Plakate und Luftballons abholen?
Ab Mitte Mai. Alle Teilnehmer*innen werden per E-Mail über den genauen Zeitpunkt informiert, ab dem Plakate und Luftballons im Amtshaus Währing zur Abholung bereit liegen.
