Abstumpfende Streumittel (zum Beispiel Splitt) und deren Folgen für die Umwelt

Bei vermuteten Verstößen gegen das Salzstreuverbot der Winterdienst-Verordnung 2003 auf öffentlichen Gehsteigen beziehungsweise Gehwegen wenden Sie sich bitte an die Wiener Stadtgärten (MA 42).

Üblicherweise als "Splitt" bezeichnet, gibt es verschiedene "abstumpfende Streumittel", die sicheren Halt auf Straßen gewährleisten. Für die Luftqualität und damit die Gesundheit der Menschen ist die Staubbelastung durch Splitt aber ein großes Problem. Daher sind in Wien nur bestimmte Streumittel in genau festgelegten Korngrößen zugelassen, die zudem wenig Staub entwickeln. Auch bei Streumitteln gilt der Grundsatz: Nur so viel davon verwenden, wie unbedingt nötig.

Einteilung der abstumpfenden Streumittel

  • Natürlich vorkommende, wasserunlösliche Mittel wie insbesondere Gesteine in unterschiedlichen Korngrößen;
  • Künstliche Mittel, insbesondere geblähte Tone;
  • Verbrennungsrückstände wie insbesondere Schlacke oder Asche.

Welche abstumpfende Streumittel dürfen nicht verwendet werden?

Die Verwendung von Schlacke, Asche, Quarzsplitt, Quarzsand und Betonrecyclingsplitt als Streusplitt ist in Wien verboten.

Welche abstumpfende Streumittel dürfen verwendet werden?

Abstumpfenden Streumittel dürfen nur in einer Korngröße zwischen zwei und acht Millimetern verwendet werden. Diese Mittel müssen zudem kantig, staubarm und trocken sein. Sie dürfen keine bindigen und schmierigen Bestandteile enthalten. Empfehlenswert sind etwa Basaltsplitt, Dolomitsplitt oder Blähton.

Dürfen abstumpfende Streumittel vor Schneefall gestreut werden?

Die vorbeugende Verwendung von abstumpfenden Streumitteln ist ausnahmslos verboten!

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