Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliches Haus"

Symbol-Foto der Plakette: drei gezeichnete Mauersegler in verschiedenen Größen

Symbol-Foto der Plakette

Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) zeichnet seit 2019 Gebäude mit der Plakette "Vogel- oder Fledermaus-freundliche Häuser" aus, die Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter oder Lebensraum für Fledermäuse schaffen. Damit sollen Brutvögel- und Fledermausarten gefördert werden, die sich mit uns Menschen die Stadt als Lebensraum teilen.

Brutvögel und Fledermäuse tragen als Insektenvertilger einen wichtigen Teil zur Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichtes bei. Viele Arten gelten jedoch mittlerweile zunehmend als gefährdet.

Kriterien zur Erlangung der Plakette

  • Bestehender Brutplatz der Zielart oder künstlich angebrachte Nisthilfe oder angebrachtes Quartier an Gebäuden (Fassaden, Innenräume) oder an deren Freiflächen (z.B. Bäumen)
  • Foto der Brutplätze, Nisthilfen oder Quartiere

Künstliche Nisthilfen oder Quartiere berechtigen zum Erhalt der Plakette, auch wenn diese noch nicht von den Zielarten angenommen wurden.

Zielarten

Einreichung zur Plakette

Die MA 22 benötigt folgende Angaben zur Einreichung zur Plakette:

  • Adresse des Brutplatzes, der Nisthilfe oder des Quartiers
  • Kontaktdaten der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • Foto, das den Brutplatz, die Nisthilfe oder das Quartier dokumentiert

Bitte schicken Sie die Einreichung zur Plakette per E-Mail an raum@ma22.wien.gv.at oder per Post an:

  • Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22)
  • Dresdner Straße 45
  • 1200 Wien

Anmeldungen zum Erhalt der Plakette sind das ganze Jahr über möglich.

Datenschutz

Mit der Teilnahme am Projekt "Plakette Vogel- oder Fledermaus-freundliches Haus" wird zur Kenntnis genommen und zugestimmt, dass die Adresse des Brutplatzes, der Nisthilfe oder des Quartiers im digitalen Themenstadtplan "Wien Umweltgut" veröffentlicht wird.

Datenschutzrechtliche Information

Erhalt der Plakette - Ablauf

  • Nach erfolgter Anmeldung überprüft die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) die Angaben stichprobenartig vor Ort. Wenn dazu ein persönliches Treffen erforderlich ist, setzt sich die MA 22 mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller zwecks Terminvereinbarung in Verbindung.
  • Die Kriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichung und gegebenenfalls der Besichtigung erfüllt sein.
  • Die Zusendung der Plakette erfolgt per Post.
  • Die Plakette sowie die stichprobenhafte Überprüfung vor Ort sind kostenlos.

Die Plakette kann nur bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen vergeben werden. Durch eine Anmeldung besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Plakette.

Zusätzliche Informationen

  • Die Plakette muss an dem angemeldeten Objekt außen an der Fassade sichtbar und dauerhaft angebracht werden.
  • Mit formloser Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers kann die Plakette auch auf Miet- und Pachtobjekten angebracht werden.
  • Die MA 22 weist darauf hin, dass die Plakette bei Verlust nicht ersetzt wird.
  • Nach Vergabe der Plakette können stichprobenartige Überprüfungen dahingehend stattfinden, ob die Kriterien weiterhin eingehalten werden.
  • Änderungen der beschriebenen Lebensraumfunktionen (z.B. in Folge einer Sanierung, Baumrodung) sind der MA 22 unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust der Lebensraumfunktionen ist die Plakette an die MA 22 zurückzugeben.
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