Informationen für Abfallsammler*innen und Abfallbehandler*innen
- Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz
- Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz
- Registrierungsverpflichtung für Abfallsammler*innen und Abfallbehandler*innen
- Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen
- Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen
- Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen
- Abfallrechtliche*r Geschäftsführer*in bzw. verantwortliche Person
- Weitere Meldepflichten
Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz
Sammler*innen sowie Behandler*innen haben Jahresabfallbilanzen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle umfassen, gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 bis spätestens 15. März jeden Jahres im Wege des elektronischen Registers des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einzubringen.
Die erstellte Jahresabfallbilanz hat einem vorgegebenen Schnittstellenformat zu entsprechen und ist in einem mehrstufigen Prozess elektronisch in das EDM-Portal hochzuladen: Abfallbilanzierung im EDM
Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Wien
Die Wirtschaftskammer Wien stellt über die Unternehmensberatung des WIFI Wien eine geförderte Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz zur Verfügung. Wählen Sie bitte "Online Beratungsanmeldung mit Wunschberater" aus. Im Förderantrag wählen Sie "Förderantrag spezielle Beratungsaktion" aus und geben unter Projekttitel "Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz" an.
Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz
Die kostenlose Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) ist ein elektronisches Hilfsinstrument und dient als Aufzeichnungs-, Bilanzierungs- und Meldesystem für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Diese Applikation wurde von der Firma oekobits in Kooperation mit dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht und dem BMK entwickelt.
Mit der aktuellen Version können die Anforderungen an Abfallaufzeichnungen gemäß Abfallnachweisverordnung 2012 und Abfallbilanzverordnung 2008 erfüllt werden. Weiters ermöglicht das Tool Bilanzierungen gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 und die elektronische Übermittlung von Begleitscheinen.
Wichtige Hinweise zur Verwendung
- Abfallbilanzmeldungen ab 2010 sind nur noch in elektronischer Form einzubringen.
- Es gibt seitens der Abteilung Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) keine technische Unterstützung für die Anwendung. Vor dem Einspielen einer Update-Version ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.
Aktuelle eADok-Version - Download und weiterführende Informationen
Registrierungsverpflichtung für Abfallsammler*innen und Abfallbehandler*innen
Für Abfallsammler*innen sowie Abfallbehandler*innen ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung im elektronischen Register (EDM) erforderlich.
Bei Fragen steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung. Telefonnummer: +43 1 313 04-8000
Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen
Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen - Antrag
Für die Beantragung oder Änderung einer Erlaubnis können Sie im EDM eine Liste erstellen, wenn Sie dort bereits registriert sind.
Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen
Antrag zur Genehmigung einer mobilen Behandlungsanlage gemäß § 52 AWG 2002: 124 KB PDF • 86 KB RTF
Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen
Abfallbehandlungsanlagen - Erforderliche Unterlagen:
Abfallrechtliche*r Geschäftsführer*in bzw. verantwortliche Person
Weitere Meldepflichten
Stadt Wien | Umweltschutz
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