Informationen für Abfallsammler*innen und Abfallbehandler*innen

Verpflichtung zur Übermittlung einer Jahresabfallbilanz

Sammler*innen sowie Behandler*innen haben Jahresabfallbilanzen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle umfassen, gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 bis spätestens 15. März jeden Jahres im Wege des elektronischen Registers des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) einzubringen.

Die erstellte Jahresabfallbilanz hat einem vorgegebenen Schnittstellenformat zu entsprechen und ist in einem mehrstufigen Prozess elektronisch in das EDM-Portal hochzuladen: Abfallbilanzierung im EDM

Beratungsangebot der Wirtschaftskammer Wien

Die Wirtschaftskammer Wien stellt über die Unternehmensberatung des WIFI Wien eine geförderte Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz zur Verfügung. Wählen Sie bitte "Online Beratungsanmeldung mit Wunschberater" aus. Im Förderantrag wählen Sie "Förderantrag spezielle Beratungsaktion" aus und geben unter Projekttitel "Beratung zur erstmaligen Erstellung der Abfallbilanz" an.

Anmeldung zur Beratung

Tool zum Führen der Abfallaufzeichnungen und zum Erstellen einer Abfallbilanz

Die kostenlose Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) ist ein elektronisches Hilfsinstrument und dient als Aufzeichnungs-, Bilanzierungs- und Meldesystem für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Diese Applikation wurde von der Firma oekobits in Kooperation mit dem Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Abfallwirtschaft und Umweltrecht und dem BMK entwickelt.

Mit der aktuellen Version können die Anforderungen an Abfallaufzeichnungen gemäß Abfallnachweisverordnung 2012 und Abfallbilanzverordnung 2008 erfüllt werden. Weiters ermöglicht das Tool Bilanzierungen gemäß Abfallbilanzverordnung 2008 und die elektronische Übermittlung von Begleitscheinen.

Wichtige Hinweise zur Verwendung

  • Abfallbilanzmeldungen ab 2010 sind nur noch in elektronischer Form einzubringen.
  • Es gibt seitens der Abteilung Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) keine technische Unterstützung für die Anwendung. Vor dem Einspielen einer Update-Version ist unbedingt eine Datensicherung durchzuführen.

Aktuelle eADok-Version - Download und weiterführende Informationen

Registrierungsverpflichtung für Abfallsammler*innen und Abfallbehandler*innen

Für Abfallsammler*innen sowie Abfallbehandler*innen ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung im elektronischen Register (EDM) erforderlich.

Bei Fragen steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung. Telefonnummer: +43 1 313 04-8000

Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen

Sammlung und/oder Behandlung von Abfällen - Antrag

Für die Beantragung oder Änderung einer Erlaubnis können Sie im EDM eine Liste erstellen, wenn Sie dort bereits registriert sind.

Genehmigung von mobilen Behandlungsanlagen

Antrag zur Genehmigung einer mobilen Behandlungsanlage gemäß § 52 AWG 2002: 124 KB PDF86 KB RTF

Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen

Abfallbehandlungsanlagen - Erforderliche Unterlagen:

Abfallrechtliche*r Geschäftsführer*in bzw. verantwortliche Person

Antrag auf Bestellung einer neuen abfallrechtlichen Geschäftsführerin*eines neuen abfallrechtlichen Geschäftsführers - Namhaftmachung einer neuen verantwortlichen Person für die Sammlung/Behandlung nicht gefährlicher Abfälle (470 KB PDF)

Weitere Meldepflichten

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Stadt Wien | Umweltschutz
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