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Anmeldung als Selbstableser*in für Wasserzähler

Wasserabnehmer*innen und Liegenschaftseigentümer*innen können auf Wunsch ihren Wasserzählerstand selbst ablesen. Das gilt für amtliche Wasserzähler sowie für genehmigte Subwasserzähler als Nachweis für Bewässerungs- bzw. Produktionsmengen.

Um Ihren Wasserzähler selbst ablesen zu können, müssen Sie sich anmelden:

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Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Gebührenkontonummer
  • Wasserzählernummer (Haupt- und relevante Subzähler)
  • Ablesedaten

Nach erfolgreicher Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung über die Anmeldung als Selbstableser*in.

Wenn Sie als Selbstableser*in angemeldet sind, müssen Sie die Eingabe des jährlichen Ablesestandes über das Online-Portal erledigen. Den Link und QR-Code dafür erhalten Sie per Post mit dem Aufforderungsschreiben zur Selbstablesung. Eine zusätzliche Übermittlung des Zählerstandes per E-Mail ist nicht notwendig.

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

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  • Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.03 Uhr
  • Eindeutige ID dieses Inhalts: 310fc362-3b7f-4fe6-af34-5786862c8902
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