Wasserabnehmer*innen und Liegenschaftseigentümer*innen können auf Wunsch ihren Wasserzählerstand selbst ablesen. Das gilt für amtliche Wasserzähler sowie für genehmigte Subwasserzähler als Nachweis für Bewässerungs- bzw. Produktionsmengen.
Um Ihren Wasserzähler selbst ablesen zu können, müssen Sie sich anmelden:
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- Gebührenkontonummer
- Wasserzählernummer (Haupt- und relevante Subzähler)
- Ablesedaten
Nach erfolgreicher Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigung über die Anmeldung als Selbstableser*in.
Wenn Sie als Selbstableser*in angemeldet sind, müssen Sie die Eingabe des jährlichen Ablesestandes über das Online-Portal erledigen. Den Link und QR-Code dafür erhalten Sie per Post mit dem Aufforderungsschreiben zur Selbstablesung. Eine zusätzliche Übermittlung des Zählerstandes per E-Mail ist nicht notwendig.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: