Jagdkarte - Jagdliche Eignung

Der Nachweis der jagdlichen Eignung ist durch eine entsprechende Bescheinigung des Wiener Landesjagdverbandes zu erbringen.

Diese ist auszustellen, wenn der*die Bewerber*in um eine Landesjagdkarte

  • entweder innerhalb der letzten 12 Jahre die Jagdprüfung in Wien erfolgreich abgelegt
  • oder innerhalb desselben Zeitraumes eine Jagdkarte des Landes Wien besessen hat
  • oder eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    • Ablegung der Staatsprüfung für den höheren Forstdienst oder für den Försterdienst oder die für die jagdliche Ausbildung vorgesehenen Prüfungen an der Universität für Bodenkultur in Wien oder an einer Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft (Försterschule) oder an der Forstfachschule
    • Ablegung einer der Wiener Jagdprüfung mindestens gleichwertigen Prüfung zum Nachweis der jagdlichen Eignung in einem anderen Bundesland innerhalb der letzten 12 Jahre vor der Antragstellung
    • Besitz einer wenigstens durch 6 Jahre gültigen Landesjagdkarte anderer Bundesländer während der letzten 12 Jahre, ohne die Voraussetzung nach lit. b zu erfüllen
    • Vorlage einer gültigen ausländischen Jagdkarte oder einer Bescheinigung, die gleichartige Rechte vermittelt, von Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben
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