Rechtsgrundlage
Parkschutzgebiete (Spk) und Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (Sww)
Rechtsgrundlage ist § 24 (4) des Wiener Naturschutzgesetzes
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Stadt Wien - Umweltschutz
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- Letzte Aktualisierung: 07.11.2025, 17.13 Uhr
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