Das Wiener Leitungswasser wird regelmäßig und sorgfältig geprüft, damit es jederzeit sicher und von hoher Qualität ist.
Die Kontrollen basieren auf europäischen Vorgaben und auf österreichischen Regelungen. Trinkwasser gilt rechtlich als Lebensmittel. Daher sind die Anforderungen sehr streng.
Rechtliche Grundlagen für Wiener Trinkwasser
Die Qualität des Wiener Leitungswassers wird durch 2 Regelwerke bestimmt:
- Trinkwasserverordnung (BGBl. II Nr. 304/2001)
- Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus, Kapitel B1)
Beide basieren auf der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184).
Wie wird die Qualität des Trinkwassers überprüft?
Damit Ihr Trinkwasser sicher und einwandfrei ist, wird es regelmäßig umfassend kontrolliert. Es gibt Grenzwerte (Parameterwerte), die unbedingt eingehalten werden müssen. Zusätzlich gibt es Richtwerte (Indikator-Parameterwerte), die als Orientierung für eine gleichbleibend hohe Qualität dienen.
Dabei werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt:
- Bakteriologische Untersuchungen
- Biologisch-mikroskopische Untersuchungen
- Radiologische Prüfungen (zum Beispiel Uran, Radon)
- Physikalisch-chemische Analysen (zum Beispiel Mineralstoffe, pH-Wert)
Bei einem Lokalaugenschein wird die Wasserversorgungsanlage überprüft, um mögliche Einflüsse frühzeitig zu erkennen. Überprüft wird zum Beispiel der Fassungsbereich der Quelle oder Brunnen.
Wie oft wird kontrolliert?
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach:
- der Menge an Wasser, die von der Wasserversorgung im Jahresmittel abgegeben wird, oder
- dem durchschnittlichen Verbrauch von 200 Litern Wasser pro Person und Tag.