Programm Ländliche Entwicklung 2023-2027 (LE 23-27)
- Fördermaßnahmen und Vorhabensarten
- Naturschutzfachliche Fördervoraussetzungen
- Antragstellung
- Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
- Kontakte
- Publizität
- Rechtliche Grundlagen
Fördermaßnahmen und Vorhabensarten im Programm ländliche Entwicklung 2023-2027 - Naturschutz
Die Naturschutz-Projektförderungen des nationalen GAP-Strategieplans (29,5 MB PDF) leisten einen wichtigen Beitrag zur Renaturierung von Ökosystemen und zur Bewusstseinsbildung für Ziele des Naturschutzes. Es handelt sich dabei um eine EU-Land-Finanzierung, in der die EU 43 Prozent der Gesamtförderung übernimmt.
Die 3 nachfolgenden Fördermaßnahmen, sogenannte Interventionen, sind die zentralen Förderinstrumente, um die Ziele der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ (1,5 MB PDF) zu erreichen:
- Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (73-15)
- Zusammenarbeit im Bereich Natur- und Umweltschutz (77-02)
- Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (78-03)
Diese Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz bieten umfangreiche Möglichkeiten, um biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Naturschutzfachliche Fördervoraussetzungen
- Das zu fördernde Vorhaben befindet sich im ländlichen Gebiet.
- Das Vorhaben steht im Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder vergleichbaren relevanten Strategien, zum Beispiel EU-Naturschutzrichtlinien, Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+, Prioritätenliste des Landes.
- Das Vorhaben wird im Einvernehmen mit der Abteilung Umweltschutz (MA 22) realisiert.
Antragstellung
Die Antragstellung für Projektförderungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2023 bis 2027 erfolgt über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA).
- Stellen Sie den Antrag online.
- Sie müssen sich bei der Agrarmarkt Austria registrieren. Sie können den Antrag nur mit einem elektronischen Identitätsnachweis (ID Austria, ehemals Handy-Signatur) stellen.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur bei einem offenen Aufruf (sogenannten Call) einen Antrag stellen können.
- Inhaltliche Details für die Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der AMA unter Förderungen und Fristen. Einen detaillierten Überblick über Förderrahmenbedingungen bekommen Sie in den jeweiligen Merkblättern.
- Wie die Vorgangsweise bei den 3 Fördermaßnahmen geregelt ist, können Sie dem jeweiligen Unterpunkt "Förderabwicklung" in der Richtlinie des Landes Wien (700 KB PDF) entnehmen.
Details zur Antragstellung
- Förderungen und Fristen - Übersicht über aktuelle Fördermaßnahmen
- Allgemeine Informationsblätter und DFP Handbuch
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien
Gemäß Artikel 79 der Verordnung (EU) 2021/2115 gelten von der Verwaltungsbehörde festgelegte Kriterien für die Auswahl von Projekten. Das Dokument Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 fasst die Verfahren und Kriterien für alle Fördermaßnahmen zusammen.
Zuerst wird geprüft, ob die Anträge die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Nur Projekte, die ordnungsgemäß eingereicht wurden und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können gefördert werden. Anträge, die bis zum genannten Stichtag nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Wenn Vorhaben die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, kommen sie in ein Auswahlverfahren.
Bei der Auswahl von Projekten kommt der Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen (der sogenannte Call) mit anschließendem Auswahlverfahren zur Anwendung:
- Projekte, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, aber die vorgegebene Mindestpunkteanzahl nicht erreichen, werden abgelehnt.
- Vorhaben, die die Mindestpunktanzahl oder mehr erreichen, werden entsprechend der Punktezahl gereiht und abhängig vom für die Auswahlrunde festgelegten Budget für eine Förderung ausgewählt.
In diesem Zusammenhang werden die zur Verfügung stehenden Kofinanzierungsmittel des Amtes der Wiener Landesregierung und die Prioritätenliste (80 KB PDF) des Landes Wien berücksichtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Kontakte
- Naturschutzfachliche Fragestellungen
- Stadt Wien - Umweltschutz
- Bereich Naturschutz und Geoinformationstechnik
- E-Mail: nage@ma22.wien.gv.at
- Technische Fragestellungen (Digitale Antragstellung, Förderabwicklung)
- Agrarmarkt Austria (AMA)
- E-Mail: office@ama.gv.at
- Telefon: +43 50 3151-0
Publizität
Wenn Sie die Förderung bekommen, müssen Sie mit geeignetem Publizitätsmaterial, zum Beispiel Hinweisschilder, Plakate oder Aufkleber, auf den Beitrag der EU und des Landes Wien zur Verwirklichung des Projekts hinweisen.
Zu diesem Zweck werden Logoleisten und Fördertafeln eingesetzt. Offiziell zur Verfügung gestellte Mustervorlagen mit allen erforderlichen Elementen stellen ein einheitliches Erscheinungsbild sicher. Sie können diese von der digitalen Förderplattform herunterladen.
Rechtliche Grundlagen
- Die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 regelt die Förderung durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) in der Periode 2023 bis 2027.
- Im GAP-Strategieplan (29,5 MB PDF) Österreich 2023-2027 (BGBl. II Nr. 403/2022) erfolgt eine Zusammenführung der ländlichen Entwicklung und der GAP-Direktzahlungen inklusive der Sektorprogramme in ein Umsetzungsmodell auf Basis leistungsbasierter Indikatoren. Der Strategieplan legt die Regeln für die Umsetzung und die Finanzierung fest.
- Zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wurde die Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen (3,1 MB PDF) des Bundes erlassen, welche die konkreten Abwicklungsdetails zur Förderung regelt.
- Richtlinie des Landes - LE-Projektförderung/Naturschutz Wien (700 KB PDF)
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- Letzte Aktualisierung: 05.11.2025, 13.30 Uhr
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