Bestimmungen zum Schutz der Pflanzengesundheit in der EU
Aufgrund der rasanten Zunahme des globalen Handels, kommt es vermehrt zu Einschleppungen neuer Schädlinge in die EU. Einige von ihnen sind mittlerweile in Europa weit verbreitet. Manche führen zu erheblichen Ertragseinbußen in der Land- und Forstwirtschaft und verursachen großen wirtschaftlichen Schaden.
Um dieser Entwicklung besser entgegenwirken zu können, gilt seit 14. Dezember 2019 die neue EU-Verordnung über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen.
Ziel ist es, die Einschleppung von gefährlichen Schädlingen in die EU zu verhindern. Eine bereits eingeschleppte Population ist nach Möglichkeit auszurotten. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen zu setzen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern oder zu verlangsamen. Um ein Auftreten von geregelten Schädlingen möglichst früh zu erkennen, wird zudem ein umfangreiches Überwachungsprogramm durchgeführt.
Die wichtigsten Inhalte der EU-Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen sind:
- Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenprodukten sowie Einfuhrverbote von Hochrisikopflanzen in die EU
- Ausstellung von Pflanzenpässen für den Handel mit Pflanzen innerhalb der EU
- Registrierungspflicht für Unternehmen, die mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen EU- und weltweit handeln - Um die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu überprüfen, werden die registrierten regelmäßig oder risikobasiert kontrolliert.
- Risikobasierte Einstufung von Schädlingen und deren Überwachung
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- Letzte Aktualisierung: 31.10.2025, 10.22 Uhr
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