Wiener Naturschutzorgane

Gruppenfoto der Naturschutzorgane mit Stadträtin Ulli Sima und Abteilungsleiter*innen
Die Naturschutzbehörde, Bereich Umweltrecht des Magistrats der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22), bestellt Naturschutzorgane mit dem Ziel, Unterstützung bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Wiener Naturschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zu erhalten. Die Wiener Naturschutzorgane leisten wertvolle Aufklärungsarbeit gegenüber jenen Mitbürger*innen, welche in Unkenntnis die Gesetze übertreten. Sie sind sehr um eine Sensibilisierung für Belange des Natur- und Umweltschutzes bemüht. Festgestellte Übertretungen oder Missstände werden der Naturschutzbehörde mitgeteilt. Die Naturschutzorgane ersetzen die bisher zuständigen Naturwacheorgane und haben ihre Tätigkeit mit Anfang Oktober 2012 aufgenommen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Wiener Naturschutzorgane umfassen folgende Bereiche:
- Kontinuierliche Überprüfung des Erhaltungszustandes und der Erhaltungsmaßnahmen von Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsteilen, ökologischen Entwicklungsflächen, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten
- Beteiligung an geplanten Kontrollen bei Veranstaltungen und auch in bekannten Problembereichen gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung (unter anderem Naturdenkmal Himmelwiese, Prater, Wienerberg)
- Weitergabe von naturschutzrelevanten Informationen (wie Sicherungsmeldungen, Tierfunden)
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- Letzte Aktualisierung: 12.10.2025, 14.07 Uhr
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