Für die Zufahrt der Müllabfuhr zu Ihrer Liegenschaft und für den sicheren Transport der Mülltonnen können eine Fahrgenehmigung oder eine Transportverpflichtung notwendig sein.
Fahrgenehmigung
Bei der "Fahrgenehmigung" handelt es sich um eine Genehmigung zur Benützung einer Privatstraße oder für die Zufahrt auf die Liegenschaft.
Transportverpflichtung
Eine "Transportverpflichtung" wird benötigt, wenn die Müllabfuhr keinen Zugang zu Ihrer Liegenschaft hat oder der Transportweg nicht den Richtlinien der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) entspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Aufzug für den Transport der Mülltonnen verwendet werden müsste. Sie sind dann selbst verpflichtet, die Mülltonnen an einem für die Abholung geeigneten Ort bereitzustellen.