Veranstaltungs- und Freizeitlärm - Lärm- und Schallschutz

Nachtaufnahme von Wien mit einem Feuerwerk

Freizeitanlagen werden immer wichtiger. Vor allem im Stadtgebiet werden sie von vielen Menschen besucht. Fußballstadien, Tennisplätze, Freibäder oder Diskotheken liegen oft in Wohngebieten. Das ist für Anrainerinnen und Anrainer mitunter mit beträchtlichem Lärm verbunden. Laut Gesetz dürfen Freizeitanlagen nur ein gewisses Ausmaß an Lärm produzieren. Der Österreichische Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL) hat Richtwerte - zum Beispiel für Sportanlagen - ausgearbeitet.

Lärmschutz und Grenzwerte

Veranstaltungen unterliegen dem Wiener Veranstaltungsgesetz. Es regelt den Lärmschutz bei Veranstaltungen und definiert Grenzwerte für die Lautstärke und Zeiträume, in denen Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Die Einhaltung der Auflagen und die Bedingungen zum Schutz vor Lärmbelästigung werden von der Abteilung Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen (MA 36) in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn es erforderlich ist, kann die Wiener Umweltschutzabteilung Lärmmessungen durchführen. Wenn Grenzwerte überschritten werden, muss die Lautstärke sofort reduziert werden oder gar die Veranstaltung eingestellt werden.

Lärmschutzrichtlinie zur Beurteilung

Das Forum Schall, eine vom Umweltbundesamt unterstützte Expertinnen- und Expertengruppe, behandelt aktuelle Themen der Schalltechnik und des Lärmschutzes im Verwaltungsbereich. Es hat eine Lärmschutzrichtlinie für Veranstaltungen ausgearbeitet, die eine fachliche Grundlage darstellt, um die Lärmimmissionen von Veranstaltungen beurteilen zu können. Sie kann für die Planung und Genehmigung von Veranstaltungen herangezogen werden und dient als Entscheidungshilfe, um Standorte aus schalltechnischer Sicht zu bewerten.

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