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Lärmkarten, Konfliktpläne und Aktionspläne

Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Dabei ziehen die Bundesländer gemeinsam mit Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium an einem Strang.

In diesem Zusammenhang müssen die Länder folgende Maßnahmen veröffentlichen:

  • Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten
  • Darstellung der Überschreitungen der Schwellenwerte als "Konfliktpläne". Für den Verkehr auf Straßen gilt ein Schwellenwert von 60 Dezibel für den Lärmindex am Tag (Lden) und 50 Dezibel für den Lärmindex in der Nacht (Lnight).
  • Ausarbeitung von Aktionsplänen auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkarten und der Konfliktpläne
  • Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen

Die strategischen Lärmkarten sowie der Lärmaktionsplan werden vom Bund veröffentlicht. Dort sind auch alle Lärmdaten für den Ballungsraum Wien zu finden.

Lärmaktionsplan

Die aktuellen Lärmaktionspläne werden auf der Website Lärminfo.at veröffentlicht.

Minderung von Umgebungslärm

Mit der seit 2002 geltenden EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - END) soll in allen EU-Mitgliedsstaaten die Basis dafür geschaffen werden, Umgebungslärm zu mindern.

Umgebungslärm beinhaltet Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen als Lärmquellen. In Ballungsräumen werden darüber hinaus das gesamte Straßen- und Schienennetz sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten berücksichtigt.

Die Stadt setzt seit Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung für die Wiener*innen.

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Stadt Wien - Umweltschutz

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