Um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wurden die EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) dazu aufgefordert, Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie zu verabschieden. Innerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gelten vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen.
In Wien wurde der Fokus auf Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) gelegt. Diese Technologie eignet sich besonders für den urbanen Raum und steht im Einklang mit den städtischen PV-Ausbauzielen. Mit den Beschleunigungsgebieten soll insbesondere die Errichtung von PV-Anlagen auf Dach- und Fassadenflächen beschleunigt und damit attraktiver werden.
Die Entwürfe zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten in Wien bestehen aus:
- dem Plandokument "Beschleunigungsgebiete für Fotovoltaikanlagen", das einen integrierten Bestandteil der Verordnung bildet,
- dem Umweltbericht, der als Teil der strategischen Umweltprüfung prüft, ob erheblich negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind, inklusive dem
- Anhang 1: Verordnung
- Anhang 2: Sondergebiete und
- dem Motivenbericht, der im Detail das Ziel und den Zweck, die Rechtsgrundlagen und einzelnen Bestimmungen der Verordnung erläutert.
Öffentliche Einsichtnahme
Die Planentwürfe lagen vom 29. Juni bis zum 9. August 2026 zur öffentlichen Einsicht lt. § 2c Abs. 10 iVm § 2 Abs. 6 der Bauordnung für Wien in der Servicestelle Stadtentwicklung und online auf und enthielten folgenden Unterlagen:
- Plandokument "Beschleunigungsgebiete für Fotovoltaikanlagen"
- Umweltbericht
- Verordnung
- Sondergebiete
- Motivenbericht