Um den Ausbau von erneuerbaren Energien zu beschleunigen, wurden die EU-Mitgliedstaaten durch die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) dazu aufgefordert, Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie zu verabschieden. Innerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gelten vereinfachte Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieanlagen.
In Wien wurde der Fokus auf Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) gelegt. Diese Technologie eignet sich besonders für den urbanen Raum und steht im Einklang mit den städtischen PV-Ausbauzielen. Mit den Beschleunigungsgebieten soll insbesondere die Errichtung von PV-Anlagen auf Dach- und Fassadenflächen beschleunigt und damit attraktiver werden.
Die Entwürfe zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten in Wien bestehen aus:
- dem Plandokument "Beschleunigungsgebiete für Fotovoltaikanlagen", das einen integrierten Bestandteil der Verordnung bildet,
- dem Umweltbericht, der als Teil der strategischen Umweltprüfung prüft, ob erheblich negative Umweltauswirkungen zu erwarten sind, inklusive dem
- Anhang 1: Verordnung
- Anhang 2: Sondergebiete und
- dem Motivenbericht, der im Detail das Ziel und den Zweck, die Rechtsgrundlagen und einzelnen Bestimmungen der Verordnung erläutert.
Öffentliche Einsichtnahme
Die Planentwürfe liegen vom 29. Juni bis zum 9. August 2026 zur öffentlichen Einsicht lt. § 2c Abs. 10 iVm § 2 Abs. 6 der Bauordnung für Wien auf.
Persönliche Einsichtnahme
- Servicestelle Stadtentwicklung
- Adresse: 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116
- Öffnungszeiten:
- Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
Einsichtnahme online
- Plandokument "Beschleunigungsgebiete für Fotovoltaikanlagen"
- Umweltbericht
- Verordnung
- Sondergebiete
- Motivenbericht
Stellungnahmen
Vom 29. Juni bis zum 9. August 2026 können Sie per Post oder E-Mail eine Stellungnahme abgeben:
- E-Mail: post@ma20.wien.gv.at
- Post: Stadt Wien - Energieplanung, Wilhelmstraße 68, 4. Stock, 1120 Wien