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Energieraumpläne für neue Gebäude (Klimaschutz-Gebiete)

Wien hat für jeden Bezirk Energieraumpläne (Klimaschutz-Gebiete) geschaffen. Neubauten müssen dort mit erneuerbarer Energie oder Fernwärme ausgestattet werden. Denn: Fossile Energieträger gehören in diesen Zonen der Vergangenheit an und sind verboten.

Klimaschutz-Gebiete auf einen Blick

Mit den Klimaschutz-Gebieten setzt Wien einen wichtigen Meilenstein für eine krisensichere und erneuerbare Energiezukunft. Die ersten Energieraumpläne, die diese Klimaschutz-Gebiete definieren, wurden Ende Juni 2020 vom Wiener Gemeinderat beschlossen. Im Herbst 2023 wurden auch in den letzten Wiener Bezirken Energieraumpläne verordnet.

Neu bauen im Neubau: Langfristig lebenswert

In einer Großstadt wie Wien ist der Neubau-Sektor einer der zentralen Hebel für wirksamen Klimaschutz. Häuser, die heute gebaut werden, stehen auch in vielen Jahren noch. Mit den Energieraumplänen macht Wien klimafreundliche Systeme zum Standard, um die Stadt auch für künftige Generationen lebenswert zu erhalten.

Die Broschüre der Abteilung Energieplanung gibt Einblicke in Best Practice Beispiele:
Klimafitte Gebäude in Wien: Vorteile und Best Practice Lösungen von alternativen Energiesystemen

Die meisten Neubauten in Wien befinden sich in einem durch einen Energieraumplan erfassten Gebiet (sogenannte Klimaschutz-Gebiete). Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung von neu errichteten Gebäuden müssen dort entweder über erneuerbare Energie, wie Erdwärme, Solarenergie, Biomasse oder über Fernwärme erfolgen. Betroffen sind alle Neubauten in diesen Gebieten: Geförderter ebenso wie frei finanzierter Wohnbau, Büros, Geschäftslokale, aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kindergärten. Langfristig sind fossile Energien damit in diesen Gebieten Geschichte.

Raus aus Öl und Gas: Wiener Bauordnung stärkt Klimaschutz

Die Festlegung von Klimaschutz-Gebieten ist mit der Verordnung von Energieraumplänen in § 2b der Wiener Bauordnung festgelegt.

Aktuelle Energieraumpläne

Dadurch wird per Verordnung die Wahl des Heizungs- und Warmwasserbereitungssystems von Neubauten beeinflusst. Bestandsgebäude sind davon nicht betroffen. In Zukunft darf zur Beheizung und Warmwasserbereitung eines Neubaus, der innerhalb eines Klimaschutz-Gebietes errichtet wird, nur mehr eines der sogenannten "hocheffizienten, alternativen Systeme" gemäß § 118 Absatz 3 der Wiener Bauordnung eingesetzt werden.

Ein hocheffizientes, alternatives System ist:

  • Anschluss an ein Fern- beziehungsweise Nahwärmenetz, wenn die Energie ganz oder zu mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Quellen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt
  • Dezentrale Energieversorgungssysteme auf Basis erneuerbarer Energiequellen (zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarenergie), sofern dabei das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) berücksichtigt wird
  • Nutzung von Abwärme
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Strom produzieren und die dabei entstehende Abwärme in ein Wärmenetz speisen

In einem Gutachten, das die Stadt Wien beauftragt hat, wurde die Methode geprüft, mit der diese Gebiete abgegrenzt wurden, und für tragfähig und zulässig befunden worden:

Technisch-Energiewirtschaftliches Gutachten - Kurzzusammenfassung

Weiterführende Informationen

Bauordnung für Wien (RIS)

Kontakt

Stadt Wien - Energieplanung

Energieplanung (MA 20)
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