Wasserbenutzung - Benutzungsrechte an Oberflächengewässern (Entnahme, Einwirkung)
Wenn die Benutzung der öffentlichen Gewässer über den Gemeingebrauch hinausgeht, ist eine Bewilligung erforderlich. Dies gilt auch für die Errichtung oder Änderung der zur Benutzung dienenden Anlagen.
Die Benutzung der privaten Gewässer sowie die Errichtung oder Änderung der dazu dienenden Anlagen bedarf unter folgenden Voraussetzungen einer Bewilligung:
- Wenn durch die Benutzung, Errichtung oder Änderung von Anlagen fremde Rechte betroffen sind
- Wenn auf das Gefälle, auf den Lauf oder die Beschaffenheit des Wassers (besonders in gesundheitsschädlicher Weise) oder auf die Höhe des Wasserstandes von öffentlichen Gewässern oder fremden Privatgewässern ein Einfluss ausgeübt wird
- Bei Gefährdung der Ufer, Gefahr eine Überschwemmung oder Versumpfung fremder Grundstücke
Wasserrechtliche Bewilligung für die Nutzung von Gewässern und Grundwasser - Antrag
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Stadt Wien - Wasserrecht
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- Letzte Aktualisierung: 30.10.2025, 14.52 Uhr
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