Heirat und Ehelösung sind demografische Prozesse, die den Charakter der Gesellschaft prägen. Sie haben einen entscheidenden Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung, auch wenn früher die Geburt von Kindern stärker an die Institution der Ehe gebunden war als heute.
Die Zahl der Eheschließungen ist seit einigen Jahrzehnten rückläufig. Wurden in Wien im Jahr 1969 8,5 Ehen auf 1.000 Einwohner*innen geschlossen, so belief sich dieser Wert 2019 auf nur noch 5.
Die traditionelle Ehe ist zwar immer noch die häufigste, aber nicht die einzige Form der amtlich anerkannten Partnerschaft. Seit dem 1. Jänner 2010 können in Österreich 2 Personen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Seit dem 1. Jänner 2019 steht die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz (EPG).